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Weihnachtsgeld steht nicht automatisch jedem Beschäftigten zu

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld – auch wenn viele das glauben.

Birgit Kronberger
Das Weihnachtsgeld versüßt die Adventzeit.
Das Weihnachtsgeld versüßt die Adventzeit.

Viele freuen sich jedes Jahr auf das Weihnachtsgeld – eine willkommene Finanzspritze in einer oft teuren Jahreszeit. Doch die Freude ist nicht immer gerecht verteilt: Nicht jeder Arbeitnehmer hat tatsächlich Anspruch auf die sogenannte Weihnachtsremuneration. Entgegen der weitverbreiteten Annahme ist das Weihnachtsgeld nämlich kein gesetzlich garantiertes Geschenk des Arbeitgebers, sondern in den meisten Fällen Ergebnis von Vereinbarungen im Kollektiv- oder Dienstvertrag. Nur wenn eine entsprechende Regelung existiert, besteht auch ein rechtlicher Anspruch.

Manche müssen hoffen

Fehlt ein Kollektivvertrag und ist auch im Dienstvertrag nichts festgelegt, darf man auf die Großzügigkeit des Arbeitgebers hoffen – mehr aber auch nicht. Manche Unternehmen zahlen in solchen Fällen freiwillig, sei es aus Tradition, um die Motivation zu fördern oder um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Ein Anspruch lässt sich daraus jedoch nicht ableiten, selbst wenn die Zahlung über mehrere Jahre erfolgt ist – es sei denn, sie wurde so regelmäßig und vorbehaltlos gewährt, dass eine sogenannte betriebliche Übung entstanden ist. In diesem Fall kann sich mit der Zeit sehr wohl ein Anspruch ergeben.

Wie hoch das Weihnachtsgeld ausfällt und wann es fällig ist, hängt vom jeweiligen Kollektivvertrag ab. In vielen Branchen wird es im November ausbezahlt, häufig in Höhe eines Monatsgehalts/Monatslohns. Wer das ganze Jahr über beschäftigt war, bekommt die volle Summe; wer unterjährig ein- oder ausgetreten ist, erhält nur einen aliquoten Anteil. Für Zeiten von Karenz, Präsenz- oder Zivildienst besteht in der Regel kein Anspruch.

Manche gehen leer aus

Das Weihnachtsgeld ist also keine Selbstverständlichkeit, sondern Ausdruck eines Systems, das auf Verhandlungen, Vereinbarungen und manchmal auch auf Gutwilligkeit beruht. Gerade deshalb lohnt es sich, den eigenen Arbeits- oder Kollektivvertrag genau zu kennen. Denn während sich manche Arbeitnehmer auf das zusätzliche Gehalt freuen dürfen, müssen andere feststellen, dass sie leer ausgehen.

Auf einen Blick: Weihnachtsgeld ist kein gesetzlicher Anspruch, sondern das Ergebnis von Vereinbarungen. Wer sicher sein will, sollte einen Blick in den Kollektiv- oder Dienstvertrag werfen. Denn am Ende entscheidet nicht der Kalender, sondern das Kleingedruckte.


Birgit Kronberger ist Arbeitsrechtsexpertin (Geschäftsführerin www.vorlagenportal.at)