Es ist schon seltsam. Da leben wir in den Zeiten von E-Banking, E-Learning und E-Mmentaler, aber wenn man einen Präsidentschaftskandidaten unterstützen will, muss man persönlich am Gemeindeamt vorsprechen und unter Mitnahme von Reisepass, Geburtsurkunde, Freischwimmerzeugnis und Hundesteuerbescheid beweisen, dass man wirklich man selbst ist. Erst dann darf man unterschreiben und dann darf man wieder gehen. Hat Österreich noch nie etwas von E-Unterstützing gehört?
Auch sonst mutet das Wahlrecht für die Bundespräsidentenwahl etwas knorrig an. Zwar gab es kürzlich einen gewissen Modernisierungsschub, als das Wahlverbot für Mitglieder ehemals regierender Häuser aufgehoben wurde. Seither dürfen auch die Nachfahren des fränkischen Königs Pippin des Kurzen und von Pharao Ramses II. bei uns Bundespräsident werden. Aber 35 Jahre alt müssen sie sein! Und 6000 Leute müssen sie finden, die wissen, wo das Gemeindeamt steht.
Irgendwie archaische Züge trägt auch das Konzept der Stichwahl. Es gewinnt nicht einfach der Kandidat mit den meisten Stimmen. Nein, sondern die beiden stimmenstärksten Kandidaten des ersten Wahlgangs werden in einen zweiten geschickt und müssen dort noch einmal gegeneinander antreten. Quasi Kampf der Stimmen-Häuptlinge. Warum das? Keine Ahnung.
Bei Nationalratswahlen ist es bekanntlich anders. Da gibt es keine Stichwahl zwischen den zwei Parteien mit den meisten Stimmen. Sondern die beiden stärksten Parteien (wehe, es tun zwei andere!) bilden eine Koalition und regieren fortan gemeinsam.
Wäre das im Sinne der Verfahrensökonomie nicht auch ein gangbarer Weg bei der Bundespräsidentenwahl? Statt einen kostspieligen zweiten Wahlgang zu veranstalten, werden die beiden stimmenstärksten Kandidaten nach der ersten Runde zu einer Koalition zusammen gespannt und ziehen gemeinsam in die Hofburg ein. Schlecht?
Besonders hübsch wäre es natürlich, wenn es sich bei den beiden Bundespräsidenten um einen Mann und eine Frau handelt. Aber in unseren modernen E-Zeiten würde es auch mit zwei Männern sicherlich gut funktionieren.
Man könnte das Konzept sogar noch weiterentwickeln. Koalitionen gelten ja gemeinhin als politische Zwangsehen (die Eheleute führen sich auch entsprechend auf). Man könnte daher im Bundespräsidentenwahlrecht vorsehen, dass die beiden Bundespräsidenten tatsächlich heiraten bzw. sich verpartnern müssen. Zum Beispiel Rudolf Hundstorfer und Norbert Hofer.
Das ist weniger absurd, als es zunächst klingen mag. SPÖ und ÖVP tragen schließlich das gleiche zwangseheliche Schicksal. Die Lösung hätte den Vorteil, dass endlich auch der Ehepartner des Bundespräsidenten demokratisch legitimiert wäre. Derzeit spielt dieser zwar bei Staatsbesuchen und -banketten eine wichtige Rolle für die Republik, jedoch ohne dass die Republik sich ihn aussuchen kann. Auf dem Wahlzettel steht, nur um ein Beispiel zu nennen, Richard Lugner. Nicht Spatzi.
Würde der Zweitplatzierte der Präsidentschaftswahl automatisch Co-Bundespräsident oder Junior-Partner oder "First Lady" (oder wie immer man das nennen mag), hätte das klarerweise auch gewisse Auswirkungen auf den Wahlkampf. Müsste dann doch jeder Bewerber außer seinen staatsmännischen auch seine gastgeberischen Fähigkeiten unter Beweis stellen.
Der moderne E-Hofburg-Wahlkampf würde somit neben den interessanten Diskussionen der Spitzenkandidaten auch ein Wettkochen umfassen, um herauszufinden, wer die Leberknödelsuppe kocht, der die Welt vertraut. Im Sinne einer Belebung der Demokratie sollte man dieser Idee wirklich nähertreten.