Die Frage, ob man die Justiz kritisieren darf oder nicht, ist eine überaus heikle. In den vergangenen Tagen konnte sie aus zwei Blickwinkeln bzw. in zwei Fällen betrachtet werden, ohne dass sich daraus eine eindeutige Antwort ableiten ließ. Ganz im Gegenteil.
Fall eins war die von Bundeskanzler Sebastian Kurz vorgebrachte Kritik, Teile der Justiz agierten parteipolitisch und ließen gezielt Akten in parteitaktischer Absicht an die Öffentlichkeit durchsickern. Die Empörung über diese Aussagen war gewaltig. Kurz wurde quer durch ...
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