Jeder Hilfsbereite, mit dem man über die zunehmend verzweifelte Suche nach Asylquartieren spricht, beginnt ansatzlos über die bürokratischen Auflagen zu stöhnen. Es gibt viele Menschen, die gern Wohnraum, Gasthöfe oder Lagerhallen für Asylbewerber zur Verfügung stellen würden, aber an der Bürokratie scheitern. Das geht so weit, dass eine Kaserne, in der bisher 200 Soldaten untergebracht waren, nur als Unterkunft für maximal 50 Asylsuchende genehmigt werden kann.
Wie kann das sein? Sind die Bedürfnisse eines Flüchtlings vier Mal so hoch wie die eines Grundwehrdieners? Oder anders gefragt: Glauben die Behörden, dass ein Asylbewerber lieber ohne Bett und unter freiem Himmel in Traiskirchen kampiert als in einer normalen Unterkunft eines Soldaten?
Die Bürokratie führt dazu, dass sich der Staat selbst im Weg steht. Ein Regierungspolitiker äußerte kürzlich im internen Gespräch die Idee, die Asylbewerber doch selbst ein Lager bauen zu lassen. Man könnte ihnen, so meinte er, ein Grundstück und das Baumaterial zur Verfügung stellen, dann könnten sie selbst Hand anlegen. Sie würden damit dem quälenden Nichtstun entrinnen, könnten Eigeninitiative entwickeln und würden so auch in der Bevölkerung Pluspunkte sammeln. Die Zuhörer nickten, bis einer von ihnen auf den Pferdefuß des Plans hinwies: Die bau- und arbeitsrechtlichen Vorschriften in Österreich würden so etwas niemals zulassen.
Der bürokratische Drang, alles bis ins kleinste Detail zu regeln, verhindert also vernünftige und menschliche Lösungen. Die Frage der Asylquartiere ist nur ein - wenn auch besonders krasses - Beispiel dafür. Unternehmer können unzählige weitere erzählen.
Es reicht zum Beispiel nicht, einem Monteur auf eine Baustelle Sicherheitsschuhe mitzugeben. In manchen Ländern verlangen die Behörden zusätzlich ein Zertifikat, dass die Sicherheitsschuhe wirklich sicher sind.
Eine andere Geschichte: Ein Firmenmitarbeiter mit Gleitzeit würde zur Erledigung eines dringenden Kundenauftrags gern an einem Donnerstag zwölf Stunden arbeiten, weil er für Freitag schon einen Urlaubsflug gebucht hat. Der Chef muss dies untersagen, weil bei Überschreiten der Zehn-Stunden-Höchstarbeitszeit eine Verwaltungsstrafe droht. Der Mitarbeiter versäumt also seinen Urlaubsflug. Aber dem Gesetz ist Genüge getan.
Keine Frage: All diese Bestimmungen wurden zum Wohle der Betroffenen erlassen. Der Staat schaut auf seine Bürger. Aber er sollte vielleicht auch einmal darauf schauen, dass seine Gesetze und ihre Vollziehung ohne jedes Augenmaß oft das Gegenteil dessen erreichen, was sie eigentlich beabsichtigt hatten.