In den vergangenen Wochen verzeichnet die Exekutive in Österreich verstärkt eine neue Betrugsmasche über WhatsApp oder vergleichbare Nachrichtendienste. Dabei geben sich Betrüger als angebliche Verwandte oder Freunde der Empfänger aus, die eine neue Handynummer hätten.
"Hallo Mama": Mit solchen Anreden wird Vertrauen erschlichen
Mit Anreden wie beispielsweise "Hallo Mama" gaukeln sie vor, dass es sich beim Absender um das eigene Kind handeln würde.
Die Opfer reagieren entsprechend vertrauensvoll und es kommt zu schriftlichen Unterhaltungen. Eine telefonische Kontaktaufnahme wird abgeblockt mit der Begründung, dass das neue Telefon erst eingerichtet werden müsse. Schließlich teilen die Täter mit, dass es wegen des Telefonwechsels noch nicht möglich wäre, eine Banküberweisung durchzuführen, diese aber dringend notwendig sei.
Die Betrüger fordern eine Geldüberweisung
Die Betrüger ersuchen das Opfer, diese Überweisung durchzuführen und kündigen an, das Geld dann in den nächsten Tagen zurückzuzahlen. Die geforderten Beträge bewegen sich bisher zwischen 2500 und 4600 Euro, wie die Polizei in Tirol mitteilte.
Internetkriminalität ist seit Längerem im Steigen begriffen, die Betrugsmaschen sind vielfältig - von SMS eines angeblichen Paketdienstes über gefälschte Sprachnachrichten bis zur Bitte, eine bestimmte Telefonnummer anzurufen. Eines haben alle Formen gemeinsam: Der entstandene Schaden ist enorm.
Überwiesenes Geld bekommt man nicht wieder
Prävention sei daher das beste Mittel, heißt es aus dem Bundeskriminalamt. Denn sei das Geld erst einmal überwiesen, bestehe kaum die Chance, es zurückzubekommen. Daher rät die Polizei, grundsätzlich misstrauisch zu sein und in jedem Fall zu versuchen, die betroffene Person persönlich zu erreichen - unter der bisherigen Telefonnummer. Zur telefonischen Kontaktaufnahme soll aus Gründen der Datensicherheit keinesfalls die Sprachanruffunktion der Nachrichtenplattform verwendet werden.
Der Kontakt sollte sofort blockiert und gemeldet werden
Zudem sollte man darüber nachdenken, ob der Zahlungsgrund oder die Höhe der Summe plausibel sind. Keinesfalls sollte man die eigene Bankverbindung oder Zugangsdaten preisgeben. Der Absender sollte blockiert und bei dem Anbieter gemeldet werden. Sollte bereits ein Schaden entstanden sein, sollte Anzeige erstattet werden.
