Auch in zweiter Instanz bestätigte nun ein Zivilgericht, dass die Welle von mehr als 30.000 Abmahnbriefen wegen einer angeblichen Datenschutzverletzung einen Rechtsmissbrauch darstellt. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien kam in dem Fall zum selben Ergebnis wie das Bezirksgericht Favoriten. Dieses ...
Urteil: Abmahnbriefe nicht rechtens
Nach der Aufregung um mehr als 30.000 Abmahnbriefe, die ein Anwalt aus Niederösterreich vor 2 Jahren an österreichische Unternehmen wegen angeblicher Datenschutzverstöße im Zusammenhang mit der Verwendung von Google-Schriften geschickt hatte, gibt es nun ein erstes Urteil eines Zivilgerichts in zweiter Instanz. Das Ersturteil nach Klage einer Vorarlberger Firma wurde bestätigt, die Aktion wird als Rechtsmissbrauch gesehen.

BILD: SN/APA/DPA/ROLF VENNENBERND
Im Sommer 2022 löste eine Welle von Zehntausenden Abmahnbriefen eines Anwalts an Unternehmen in Österreich wegen der Verwendung von Google-Schriften auf ihren Homepages große Aufregung aus. Der Fall beschäftigt seither Zivilgerichte und auch die Strafjustiz (Symbolbild).