Die Anwältin Maria Zehetbauer vertrat vor dem Europäischen Gerichtshof jenes Unternehmen, dass seinem Arbeitgeber keinen Feiertagszuschlag für den Karfreitag zahlen wollte. Die Begründung: Der Arbeitnehmer ist weder evangelischer und alt-katholischer Religionsangehöriger. Doch der Mann bekam Recht vor dem Europäischen Gerichtshof ...
Anwältin zu Karfreitags-Urteil: "Arbeitnehmer werden wohl dafür am Oster- oder Pfingstmontag arbeiten müssen"
Sie hat gegen jenes Karfreitags-Urteil gekämpft, über das derzeit halb Europa spricht. Im SN-Interview erklärt die Anwältin Maria Zehetbauer, warum ihr Mandant keine 109 Euro Feiertagszuschlag für den Karfreitag zahlen wollte und damit eine Grundsatzdebatte auslöste.

BILD: SN/ZEHETBAUER
Anwältin Maria Zehetbauer.