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Anwältin zu Karfreitags-Urteil: "Arbeitnehmer werden wohl dafür am Oster- oder Pfingstmontag arbeiten müssen"

Sie hat gegen jenes Karfreitags-Urteil gekämpft, über das derzeit halb Europa spricht. Im SN-Interview erklärt die Anwältin Maria Zehetbauer, warum ihr Mandant keine 109 Euro Feiertagszuschlag für den Karfreitag zahlen wollte und damit eine Grundsatzdebatte auslöste.

Anwältin Maria Zehetbauer.
Anwältin Maria Zehetbauer.

Die Anwältin Maria Zehetbauer vertrat vor dem Europäischen Gerichtshof jenes Unternehmen, dass seinem Arbeitgeber keinen Feiertagszuschlag für den Karfreitag zahlen wollte. Die Begründung: Der Arbeitnehmer ist weder evangelischer und alt-katholischer Religionsangehöriger. Doch der Mann bekam Recht vor dem Europäischen Gerichtshof ...