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Von Coronatests an Schulen bis zur Reisefreiheit: Fragen und Antworten zu den Regeln ab 19. Mai

Wie negative Coronanachweise für Hunderttausende Schüler ausstellen? Warum gibt es für Geimpfte nicht mehr Erleichterungen? Wer darf wie nach Österreich einreisen?

Die Schultests sollen ab kommender Woche Zutrittstests werden.
Die Schultests sollen ab kommender Woche Zutrittstests werden.

Sinkende Infektionszahlen, bald wieder offene Gasthäuser und der Sommer vor der Tür: In Österreich macht sich langsam, aber sicher Optimismus breit. Zahlreiche Details gilt es vor den ersten Öffnungsschritten in der kommenden Woche aber noch abzuklären. Allen voran, wie das mit den Schultests vonstatten geht, die ja ab der kommenden Woche auch als Zutrittstests gelten sollen. Hier der Versuch, auf häufig gestellte Fragen eine Antwort zu finden:

1. Wie funktioniert das mit den Schultests?
Wenn Gastronomie und Hotellerie ab 19. Mai wieder aufsperren, wenn Kultur- und Sportveranstaltungen wieder stattfinden können, werden auch die Schultests als Zutrittstests gelten. Bereits ab kommendem Montag (17. Mai) herrscht an allen Schulen wieder Vollbetrieb und dann werden alle Schülerinnen und Schüler - wie jetzt schon in der Volksschule - drei Mal pro Woche einen Antigentest machen müssen. Wie konkret die Zertifikate für die Hunderttausenden Schülerinnen und Schüler (über zehn Jahre) pro Woche ausgestellt werden sollen? Details dazu gibt es am Mittwoch. Klar sei schon jetzt: "Es wird keine überbordende Bürokratie geben für die Lehrerinnen und Lehrer", die dann drei Millionen Testzertifikate pro Woche ausstellen müssten, heißt es im Bildungsministerium. Ziel sei ein einfaches und gut umsetzbares System. Das fordert auch Lehrergewerkschafter Paul Kimberger. Er verlangt, dass auch die Coronatests, die die Lehrer regelmäßig machen, als Zutrittstests gelten.

Wenn die Schultests wie Selbsttests unter Aufsicht 48 Stunden lang gültig sein sollen, tut sich für die Schüler am Sonntag jedenfalls eine Testlücke auf: Für das Mittagessen im Gasthaus müsste nochmals getestet werden.

2. Welche Erleichterungen haben Geimpfte?
Bereits jetzt gilt: Ab dem 22. Tag nach der ersten Teilimpfung müssen Geimpfte nicht mehr in Quarantäne, wenn sie als Kontaktperson von Infizierten eingestuft werden. Ab 19. Mai werden Geimpfte und Genesene dann den Getesteten gleichgestellt. Das heißt konkret, dass sie ins Hotel, in die Oper, ins Restaurant und ins Fußballstation ohne Coronatest dürfen; die erste Impfung befreit nur für drei Monate von der Testpflicht.

3. Warum fallen nicht mehr Beschränkungen weg?
In Deutschland etwa gelten für Geimpfte 14 Tage nach ihrer Vollimmunisierung (also nach der zweiten Teilimpfung) gar keine Kontakt- und keine Ausgangsbeschränkungen mehr. Umgelegt auf Österreich hieße das beispielsweise, dass zu Treffen in Innenräumen, bei denen vier Erwachsene erlaubt sind, Geimpfte nicht mitgezählt würden und einfach dazukommen könnten. Aktuell sei so eine Regelung in Österreich aber nicht geplant, heißt es im Gesundheitsministerium. Da bis Juli aber jeder, der will, auch geimpft sein sollte, dürfte es dann auch weitere Erleichterungen für Geimpfte geben, hört man - wie eben beispielsweise in Deutschland für Vollimmunisierte.

4. Was gilt jetzt bei der Einreise nach Österreich?
Zumindest zwischen Bayern und Österreich herrscht wieder weitgehend Normalität: Der kleine Grenzverkehr - Besuche bei Verwandten, Freunden und auch Einkaufen - ist wieder möglich. Abgesehen davon wird noch diese Woche die Einreiseverordnung adaptiert. Ab 19. Mai wird es drei Kategorien von Risikogebieten geben: Wer aus einem grün eingestuften Staat einreist, darf ohne Nachweis einreisen (derzeit ist kein Nachbarland grün). Kommt man aus orange oder rot eingestuften Ländern, muss der Nachweis über einen Coronatest, eine Impfung oder eine Genesung vorgelegt werden (das gilt aktuell für alle Nachbarländer). Wer aus Ländern der höchsten Gefahrenstufe einreist, muss einen der drei Nachweise vorlegen und in Quarantäne. Hochrisikogebiete sind derzeit Brasilien, Indien und Südafrika.

5. Was gilt für Bezirke mit besonders hoher Inzidenz?
Geplant ist, dass künftig in Bezirken ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 300 konkrete Maßnahmen wie Ausreisetests oder der Umstieg auf Fernunterricht gelten sollen. Das wird allerdings nicht in einer Verordnung, sondern in einem Erlass geregelt. Derzeit gelten Beschränkungen ab einer Inzidenz von 400. Ob der neue Erlass zeitgleich mit der Öffnung kommende Woche vonstattengeht? Der Erlass sei jedenfalls in Erarbeitung, heißt es im Gesundheitsressort. Tatsache ist, dass die Inzidenz derzeit in keinem Bezirk über 300 liegt.

6. Wann soll es die nächsten Öffnungsschritte geben?
Geplant ist, dass ab Juli auch wieder Feste gefeiert werden dürfen, bei denen die Abstandsregeln nicht eingehalten werden - etwa Hochzeiten. Voraussetzung dafür ist wie immer, dass das Infektionsgeschehen weiterhin auf sehr niedrigem Niveau bleibt. Schon ab kommender Woche gilt, dass es für Begräbnisse keine vorgeschriebene Personenbeschränkung mehr gibt. Ab Juli dürfte es, wie erwähnt, weitere Schritte zurück zur Normalität für Geimpfte geben.