Heinz Schaden bleibt ein schwacher Trost: Er muss aller Voraussicht nach nicht wirklich ins Gefängnis. Der frühere Bürgermeister von Salzburg erfüllt die Voraussetzungen für eine Fußfessel: nicht mehr als zwölf Monate unbedingte Haft, fester Wohnsitz, unbescholten, ein geregeltes Einkommen und ...
Heinz Schaden verurteilt: Hat die Justiz das Augenmaß verloren?
Der Oberste Gerichtshof hat den ehemaligen Salzburger Bürgermeister und andere verurteilt. Die Höhe der Strafe wirkt befremdend.

BILD: SN/APA/HERBERT PFARRHOFER
Der Oberste Gerichtshof hat den ehemaligen Salzburger Bürgermeister und andere verurteilt.