SN/APA/HERBERT PFARRHOFER
Der Oberste Gerichtshof hat den ehemaligen Salzburger Bürgermeister und andere verurteilt.
Heinz Schaden bleibt ein schwacher Trost: Er muss aller Voraussicht nach nicht wirklich ins Gefängnis. Der frühere Bürgermeister von Salzburg erfüllt die Voraussetzungen für eine Fußfessel: nicht mehr
als zwölf Monate unbedingte Haft, fester Wohnsitz, unbescholten, ein geregeltes Einkommen und kein Gewaltdelikt. Das war es dann aber schon mit der Milde, die das Gesetz für den gelernten Diplomaten und langjährigen erfolgreichen SPÖ-Kommunalpolitiker übrig hat.
Eingefleischte Juristen mögen die drakonischen Strafen gegen Schaden, den ehemaligen Finanzlandesrat Othmar Raus sowie ...
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