Fremdenführer

Beispielbild für eine Stadtführung in Salzburg

Fremdenführer, auch Stadtführer genannt, in der Stadt Salzburg Salzburg Guides, müssen seit dem 12. März 1948 eine Prüfung ablegen, um die Berechtigung zum Führer von Gästen in Österreich außerhalb von Reisebussen zu erhalten.

Wer darf führen

In der Stadt Salzburg dürfen nur konzessionierte Fremdenführer durch die Stadt führen. Wer unberechtigt im Sinne der Salzburger Gewerbeordnung gegen Entgelt Personen durch die Stadt führt, muss mit einer Anzeige rechnen. Allerdings kann ein angezeigter fremden Führer seinerseits vor dem EuGH Klage gegen diese Benachteiligung führen.

Im September 2007 war die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie 2005/36/EG ausgelaufen. Diese Richtlinie regelt die wechselseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen aus- und inländischer Fremdenführer. Im Herkunftsland erworbene Berufsqualifikationen sollen durch Verfahrensvereinfachung - etwa bei der Anerkennung von Befähigungen/Qualifikationen - rascher auch in den anderen EU-Ländern verwertet werden können.

Da es sich beim gewerblichen Fremdenführer in Österreich um ein reglementiertes Gewerbe nach § 108 Gewerbeordnung handelt, muss der ausländische Leistungserbringer dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit die Aufnahme der Tätigkeit schriftlich anzeigen sowie die bei der Erstanzeige eine Reihe von Bescheinigungen vorlegen. Die Anzeige ist einmal jährlich mit den Einzelheiten zum Versicherungsschutz zu erneuern.

Aufgabe des Fremdenführers

ist die Führung von Personen,

  • um ihnen die historischen Reichtümer und das künstlerische und kulturelle Erbe Österreichs, die Sehenswürdigkeiten von Stadt und Land (wie insbesondere öffentliche Plätze und Gebäude, Denkmäler und Erinnerungsstätten, Sammlungen, Museen, Kirchen, Klöster, Theater und Vergnügungsstätten, Ausstellungen, Besonderheiten der Landschaft, von Flora und Fauna, Industrie- und Wirtschaftsanlagen und dergleichen)
  • die gesellschaftliche, soziale und politische Situation im nationalen und übernationalen Zusammenhalt,
  • sowie sonstige kulturelle, sportliche und gesellschaftliche Veranstaltungen zu zeigen und zu erklären.

Der Fremdenführer übernimmt im Einzelfall aber auch Aufgaben und Tätigkeiten eines Reisebetreuers (Reiseleiters) wie Transfers oder die Begleitung von Reisegruppen in das Ausland.

Die qualifizierte Führungstätigkeit des in Österreich geprüften Fremdenführers grenzt sich ab von den Tätigkeiten anderer Berufsgruppen, die durch die Gewerbeordnung oder nach anderen gesetzlichen Bestimmungen zu bestimmten Erläuterungen berechtigt sind (wie Reisebetreuern, Schloss-, Burg- und Hausführern, Wander- und Bergführern bzw. Erläuterungen, die in Fahrzeugen des gewerblichen Personentransportes erfolgen, etwa durch Fiaker oder Taxilenker), ohne aber kraft Gesetzes über eine Prüfungsqualifikation verfügen zu müssen.

Fremdenführer in der Stadt Salzburg

Hofrat Dr. Franz Martin sagte 1943 bei einem Vortrag aus der Geschichte der Festung Hohensalzburg vor Mitgliedern der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde "Schon im 18. Jahr­hundert wird über die Fremdenführer geklagt die sich nicht unterbrechen ließen."[1]

Im Sommer 1888 kritisierte der Salzburger Gemeinderat Petter "daß seit einiger Zeit Leute als Fremdenführer auftreten, welche weder autorisirt, noch fähig hiezu sind, indem solche Leute oft kaum 14 Tage in Salzburg sind und eine der­ artige Unkenntniß in ihren Erklärungen entwickeln, daß es eine Schande ist. Redner wünscht, daß die Polizei gegen derartige unbefugte Fremdenführer ein­ schreite. Wird zugesagt."[2]

In einer "lustigen Geschichte" von Marel Troll im Jahr 1930 steht "Zu jeder Sehenswürdigkeit gehört wie die Sauce zum Braten der Fremdenführer. Und wo eine Sehenswürdigkeit entdeckt wird, findet sich nach urewigen Gesetzen auch gleich der berufsmäßige Erklärer ein."[3]

Bereits um 1937 wurde auf "die Notwendigkeit einer Auslese und Prüfung" im Hinblick auf den von Jahr zu Jahr zunehmende Fremdenverkehr hingewiesen.[4]

Während der Zeit des Nationalsozialismus führten Angehörige der HJ-Jugend Soldaten durch die Stadt Salzburg.[5]

Bereits kurz nach Ende des Zweiten Weltkriegs gab es 1974 in den "Salzburger Nachrichten", ein Inserat für einen Lehrgang für den "Fremdenführer-Beruf", wobei damals bereits gegendered wurde:[6]

Anwärter(innen) auf den Fremdenführer-Beruf m Stadt und Land Salzburg im Alter von 20—43 Jahren, die über allgemeine Bildung und heimatkundliche Kenntnisse verfügen und in politischer wie sittlicher Beziehung einwandfrei sind, können sich beim Landesverkehrsamt (Stadtverkehrsamt) in Salzburg, Sigmund-Haffner-Gasse 3, 2. Stock, unter Vorlage einer Lebensbeschreibung schriftlich bis 15. Dezember d. J. anmelden. Geeignete Bewerber werden vom Landesverkehrsamt dem Wirtschaftsförderungsinstitut der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Salzburg zur Teilnahme an einem vom Wirtschaftsförderungs­institut unter fachlicher Mitwirkung des Landesverkehrsamtes (Stadt­verkehrsamtes) veranstalteten Ausbildungskurs bekanntgegeben. Die Kursausschreibung durch das Wirtschaftsförderungsinstitut erfolgt sodann wie gewöhnlich durch Zeitung und Rundfunk.

1948 inserierte die Kammer der Gewerblichen Wirtschaft in der "Salzburger Volkszeitung":[7]

Ausbildungskurs für Fremdenführer. Das Wirtschaftsförderungsinstitut veranstaltet im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft für die fachliche Weiterbildung und im Einver­nehmen mit dem Salzburger Landesverkehrsamt einen Ausbildungs­kurs für Fremdenführer in Stadt und Land Salzburg. Kursdauer: 5. April bis 16. April 1948. Kurszeit: Ganztägig. Kursort: Salzburg, Weiserstraße 1, Kursbeitrag: S 55.— Teilnahmeberechtigt sind die auf Grund der seinerzeitigen Verlautbarung Angemeldeten und vom Lan­desverkehrsamt zugelassenen Interessenten. Jeder Teilnehmer erhält vor Kursbeginn vom Wirtschaftsförderungsinstitut eine Zuschrift mit näheren Hinweisen. Im Anschluß an den Kurs findet eine Prüfung statt. Kursteilnehmer, welche die Prüfung mit Erfolg ablegen, sind in der Folge berechtigt, bei der zuständigen Gewerbebehörde um eine Fremdenführerkonzession einzukommen.

2024 dauerte ein Kurs rund 4,5 Monate und kostete € 1.400,--.[8]

Am Donnerstag, den 24. Jänner 1952, fand um 19:30 Uhr im Salzburger Landestheater die Operettenpremiere von "Der Frem­denführer" von Carl Michael Ziehrer statt.[9]

Weblinks

Quellen

Einzelnachweise

  1. ANNO, "Salzburger Zeitung", Ausgabe vom 30. November 1943, Seite 3
  2. ANNO, "Salzburger Chronik", Ausgabe vom 9. August 1888, Seite 2
  3. ANNO, "Salzburger Wacht", Ausgabe vom 14. Juni 1930, Seite 12
  4. ANNO, "Salzburger Volksblatt", Ausgabe vom 6. April 1937, Seite 3
  5. ANNO, "Salzburger Zeitung", Ausgabe vom 26. August 1943, Seite 3
  6. ANNO, "Salzburger Nachrichten", Ausgabe vom 3. Dezember 1947, Seite 4
  7. ANNO, "Salzburger Volkszeitung", Ausgabe vom 25. Februar 1948, Seite 4
  8. www.wifisalzburg.at, abgefragt am 22. Februar 2024
  9. ANNO, "Salzburger Nachrichten", Ausgabe vom 22. Jänner 1952, Seite 4