Suffraganbistum

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In der römisch-katholischen Kirche ist eine Suffragandiözese ein territorialer Verwaltungsbezirk.

Name

Der Name bezieht sich auf den Begriff Suffragan[1] und zeigt somit, dass diese spezielle Diözese Teil einer Kirchenprovinz ist, ihr Vorsteher im Gegensatz zum Vorsteher der Erzdiözese dieser Kirchenprovinz keine leitende Funktion darin hat.

Suffraganbischöfe

Ein Suffraganbischof ist ein Bischof einer Diözese, der einem Metropoliten[2] unterstellt ist. Die vom Erzbischof geleitete Erzdiözese bildet zusammen mit den zugehörigen Suffraganbistümern eine Kirchenprovinz. Ein Suffraganbischof kann auch ein Erzbischof sein, dessen Erzdiözese einer anderen Erzdiözese unterstellt ist.

Suffraganbistümer in der Salzburger Kirchengeschichte

Quelle

  • Salzburgwiki-Artikel "Salzburger Kirchenprovinz" und dortige Quellen

Einzelnachweise

  1. Suffragan (lat.) ist jedes zu Sitz und Stimme (suffragium) berechtigte Mitglied eines Kollegiums von Geistlichen einer Kirchenprovinz. Dazu gehören alle Diözesanbischöfe, die dem jeweiligen Metropoliten der Kirchenprovinz untergeordnet sind. Ihre Bistümer sind somit der Kirchenprovinz zugehörige Suffragandiözesen. Quelle wikipedia-de
  2. siehe Wikipedia Metropolit
Verwaltungsbegriffe aus dem Kirchenrecht

Kirchliche Begriffe: Archidiakonat | Erzbistum | Erzdiözese | Eigenbistum | Kirchenprovinz | Suffraganbistum
Politischer Begriff siehe Erzbischof als Landesherr oder Grundherr