Suffraganbistum
In der römisch-katholischen Kirche ist eine Suffragandiözese ein territorialer Verwaltungsbezirk.
Name
Der Name bezieht sich auf den Begriff Suffragan[1] und zeigt somit, dass diese spezielle Diözese Teil einer Kirchenprovinz ist, ihr Vorsteher im Gegensatz zum Vorsteher der Erzdiözese dieser Kirchenprovinz keine leitende Funktion darin hat.
Suffraganbischöfe
Ein Suffraganbischof ist ein Bischof einer Diözese, der einem Metropoliten[2] unterstellt ist. Die vom Erzbischof geleitete Erzdiözese bildet zusammen mit den zugehörigen Suffraganbistümern eine Kirchenprovinz. Ein Suffraganbischof kann auch ein Erzbischof sein, dessen Erzdiözese einer anderen Erzdiözese unterstellt ist.
Suffraganbistümer in der Salzburger Kirchengeschichte
- Bistum Freising, Bayern, von 798 bis 1817
- Bistum Neuburg, Bayern, von 798 bis etwa 802
- Bistum Regensburg, Bayern, von 798 bis 1817
- Bistum Passau, Bayern, von 798 bis 1728: Als das Bistum Passau 1728 vom Papst aus dem Salzburger Metropolitanverband ausgegliedert und direkt dem Apostolischen Stuhl unterstellt wurde, gab es heftige Salzburger Proteste. Jedoch wurde diese Exemtion 1730 bestätigt. Trotzdem blieb aber die Erscheinungspflicht bei vom Salzburger Erzbischof einberufenen Provinzialsynoden aufrecht. Unter den Bischöfen war unter anderem auch ein Verwandter des Salzburger Erzbischofs Leopold Anton Freiherr von Firmian, Leopold Ernst Graf von Firmian (1763–1783). Auch das Haus Auersperg war mit einem Bischof vertreten, mit Joseph Franz Anton Graf Auersperg (1784–1795).
- Bistum Brixen, Südtirol, von 798 bis 1921
- Bistum Leoben von 1786 bis 1859
- Erzbistum Trient , Trentino, heute Italien, von 1825 bis 1920
- Diözese Innsbruck, Nordtirol, seit 1964
- Diözese Feldkirch, Vorarlberg, seit 1968
Quelle
- Salzburgwiki-Artikel "Salzburger Kirchenprovinz" und dortige Quellen
Einzelnachweise
- ↑ Suffragan (lat.) ist jedes zu Sitz und Stimme (suffragium) berechtigte Mitglied eines Kollegiums von Geistlichen einer Kirchenprovinz. Dazu gehören alle Diözesanbischöfe, die dem jeweiligen Metropoliten der Kirchenprovinz untergeordnet sind. Ihre Bistümer sind somit der Kirchenprovinz zugehörige Suffragandiözesen. Quelle wikipedia-de
- ↑ siehe Wikipedia Metropolit
Verwaltungsbegriffe aus dem Kirchenrecht | |
Kirchliche Begriffe: Archidiakonat | Erzbistum | Erzdiözese | Eigenbistum | Kirchenprovinz | Suffraganbistum |