Was in Stellenanzeigen stehen darf oder muss, ist in Österreich streng geregelt. Seit genau zehn Jahren schreibt das Gleichbehandlungsgesetz auch die verpflichtende Angabe des Mindestgehalts vor. Die Regelung, dass in Stellenanzeigen keine Anmerkung enthalten sein darf, die auf ein Geschlecht ...
Frauenjobs, Männerjobs: Getrennte Welten bei Stellenanzeigen

BILD: SN/SN
Stellenangebot in den SN im Dezember 1982.
