In Niedersachsen ging der Vermieter einer Ferienwohnung, die als Sadomaso-Studio genutzt wurde, vor Gericht. Er meinte, dass ihm der ermäßigte (7 Prozent) und nicht der normale Steuersatz (19 Prozent) zustehe. Das Finanzgericht gab dem Mann recht. Denn im Ergebnis, so ...
Wellschmerz im Genusstempel
