24 Monate Haft: René Benko im ersten Signa-Prozess schuldig gesprochen
Am Landesgericht Innsbruck endete am Mittwoch der erste Prozess gegen den ehemaligen Signa-Gründer René Benko. In einem Punkt wurde Benko freigesprochen, in einem schuldig. Das Gericht verurteilte Benko nicht rechtskräftig zu 24 Monaten Haft.

Im Schwurgerichtssaal am Landesgericht Innsbruck ging es am Mittwoch Schlag auf Schlag. Ein Zeuge nach dem anderen nahm auf dem Sessel vor dem Schöffensenat Platz. Es ging bei dem ersten Signa-Prozess um einen Wasserschaden im Haus der Benkos, einen Hangrutsch, einen Mietvertrag und natürlich Geldtransfers.
Denn die Korruptionsstaatsanwaltschaft sah in Zahlungen Benkos im Rahmen der Signa-Pleite im Jahr 2023 den Versuch, Gelder vor Gläubigern zu verstecken. Einmal ging es dabei um den Verdacht, dass Benko für eine laut Staatsanwaltschaft nicht bewohnbare Villa, die Benkos Firma gehörte, eine hohe Mietvorauszahlung getätigt hatte, und einmal ging es um eine Zahlung von Benko an seine Mutter in der Höhe von rund 300.000 Euro. Im ersten Fall drehte sich die Frage im Prozess darum, ob die Villa bewohnbar war und deshalb eine Mietvorauszahlung berechtigt gewesen sei. Hier entschied das Schöffengericht auf Freispruch für Benko. Das Gericht konnte nicht feststellen, in welchem Zustand die Villa gewesen sei, deshalb Freispruch.
24 Monate Haft für Schenkung an Benkos Mutter
Im zweiten Punkt, nämlich bei den Zahlungen an Benkos Mutter bzw. der Verschiebung von Geldern in die Stiftung von Benkos Mutter, sah das Gericht den Anklagepunkt erfüllt und verurteilte Benko zu 24 Monaten unbedingter Haft aus "generalpräventiven Gründen", damit "der normale Bürger daran glauben kann, dass so etwas nicht passiert", sagte die Richterin. Die U-Haft wird Benko angerechnet. Die Verteidiger Benkos gaben keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.
So lief der zweite Prozesstag ab
Der zweite Prozesstag begann genauso wie jener zuvor: Wieder war René Benko kaum zu sehen, als er um kurz nach neun den Gerichtssaal betrat. Wieder begleiteten ihn breitschultrige Justizwachebeamte in schusssicheren Westen, die ihn an Körpergröße weit überragten.
Seit Jänner sitzt Benko in Untersuchungshaft, das sah man ihm an. Augenringe, blass. Auch am Mittwoch blieb der Tiroler erst einmal stehen, setzte sich noch nicht hin, so lange, bis die Richterin die Strafsache aufrief und alle Kameramänner und Fotografen den Saal verlassen mussten. Auf dem Anklagesessel sitzend wollte er sich offenbar auch am Mittwoch nicht ablichten lassen.

Die Zeugen kamen fast alle aus dem Umfeld Benkos und der Signa Holding: ein früherer Manager des Unternehmens, der einstige Geschäftsführer Markus Mühlberger und auch ein ehemaliger Controller waren geladen. Gegen Letzteren und den Ex-Manager gibt es selbst Ermittlungen. Der frühere Controller wird der Falschaussage in einem anderen Verfahren aus dem Signa-Komplex verdächtigt, der Ex-Manager sei laut Richterin selbst Beschuldigter "in einem großen Strafverfahren in Wien". Beide sollten eine eigentlich einfache Frage beantworten: War die Hungerburg in Innsbruck im Jahr 2023 nun bewohnbar oder nicht?
Ja, sagte der Ex-Manager. Auch wenn er selbst in diesem Zeitraum nie vor Ort gewesen sei. Warum er aber davon ausgehe? Benko selbst sei an ihn herangetreten und habe ihm mitgeteilt, dass er die Villa gemeinsam mit seiner Frau bewohnen wolle, teilte er dem Gericht mit. Den Entwurf des Vertrags habe der Angeklagte geschrieben. Andere Interessenten an dem Haus habe es nicht gegeben. "Es ist ja kein 08/15-Objekt." Benko selbst folgte den Worten seines ehemaligen Mitarbeiters gespannt, legte gelegentlich einen Zeigefinger an seine Oberlippe, schaute gespannt auf den Bildschirm vor ihm, wo die Richterin Verträge über die Sanierungs- und Renovierungskosten des Hauses zeigte.
Bei diesem ersten Prozess gegen Benko ging es um eine Schadenssumme von 660.000 Euro - es ist wahrscheinlich, dass wohl in den kommenden Jahren weitere Prozesse folgen werden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.