Armen- und Krankenfürsorge (historisch)

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In früheren Jahrhunderten war die Armen- und Krankenfürsorge nicht gesetzlich geregelt wie heute, sondern die Menschen waren auf Spenden, Stiftungen und Unterstützungen der Salzburger Erzbischöfe, des Adels und Bürgertums angewiesen.

Stadt Salzburg

Unter Erzbischof Konrad I. von Abenberg wurden nach 1122 Maßnahmen für die Armen- und Krankenfürsorge ergriffen. Anstelle eines älteren Spitals nahe dem Dom im Kaiviertel entstanden vor 1193 das Armenspital des Domkapitels (Domkapitelspital St. Johann in Stubenberg) und das Laurentiusspital des Benediktinerstifts St. Peter nahe dem heutigen Chiemseehof.

Das Bürgerspital St. Blasius wurde von Erzbischof Friedrich III. von Leibnitz 1327 für kranke, alte und sieche Bürger der Stadt Salzburg errichtet. Das Bruderhaus St. Sebastian an der Linzer Gasse in der Nähe der St.-Sebastian-Kirche, wurde 1496 erbaut und war das zweite Krankenhaus der mittelalterlichen Stadt Salzburg.

Das St. Johanns-Spital, als Landeskrankenhaus bekannt, schließlich wurde von Fürsterzbischof Johann Ernst Graf von Thun und Hohenstein mit Stifterbrief vom 15. Oktober 1699 erbaut.

In der Griesgasse gab es im 19. Jahrhundert das Kronhaus.

Die Bayrhammersche Stiftung aus dem Jahr 1845 stammte von Mathias Bayrhammer (* 1769; † 1845), einem der größten Wohltäter in der Geschichte von Salzburg.

1892 gab es in der Stadt vier städtische Versorgungshäuser: Bürgerspital St. Blasius‎‎, Bruderhaus St. Sebastian, Erhardspital und Kronhaus;[1]

1893 reorganisierte die Stadtgemeinde Salzburg ihre Armenpflege nach dem Modell der deutschen Stadt Elberfeld im Wuppertal.

Land Salzburg

1350 wird das Armenbadspital in Wildbadgastein erstmals erwähnt, ab der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts ist ein regulärer Badebetrieb nachweisbar - damals erlebte auch der Gold- und Silberbergbau im Gasteinertal seinen Aufschwung.

Weblink

Quellen

Einzelnachweis

  1. Quelle ANNO, Salzburger Volksblatt, Ausgabe vom 7. Dezember 1892, Seite 2