Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg

(Weitergeleitet von Landeskulturrat)
Landwirtschaftskammer Salzburg, Schwarzstraße 19

Die Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg ist die Standesvertretung der Land- und Forstwirte.

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage der Salzburger Landwirtschaftskammer ist das Salzburger Landwirtschaftskammergesetz 2000.

Ihre gesetzliche Aufgabe ist die Wahrnehmung und Vertretung der Interessen der Land- und Forstwirtschaft im Land Salzburg.[1]

Ihre Mitglieder sind im Wesentlichen die Eigentümer oder Bewirtschafter (Pächter oder Fruchtgenussberechtigte) von im Land Salzburg gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie zB deren Familienangehörige.

Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Sie hat ihren Sitz in der Stadt Salzburg.

Die Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg ist zur Führung des Salzburger Landeswappens berechtigt.

Organisation

Organe

Die Organe der Landwirtschaftskammer sind:

  • die Vollversammlung,
  • der Vorstand,
  • der Präsident,
  • die Fachausschüsse und
  • der Kontrollausschuss.

Bezirksbauernkammern

Als Gliederungen der Landwirtschaftskammer bestehen Bezirksbauernkammern, und zwar grundsätzlich je eine für jeden politischen Bezirk, aber für das Gebiet der Stadt Salzburg und des Flachgaues eine gemeinsame. Demnach gibt es folgende Bezirksbauernkammern:

Geschichte

Der Landeskulturrat

Durch das (Salzburger) Gesetz vom 31. Jänner 1924 über den Salzburger Landeskulturrat und dessen Bezirksgenossenschaften, LGBl. Nr. 17/1924, wurde in Salzburg erstmals eine gesetzliche Berufsvertretung der Land- und Forstwirtschaft geschaffen: Der Salzburger Landeskulturrat. Dieser ging seinerseits auf die Salzburger Landwirtschaftsgesellschaft zurück.

1936: Errichtung der Salzburger Landwirtschaftskammer

Im Jahr 1936 wurde der Salzburger Landeskulturrat in die Salzburger Landwirtschaftskammer umgewandelt.[2]

Nachkriegszeit

Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm die Salzburger Landwirtschaftskammer bereits am 6. Juni 1945 ihre Tätigkeit in Salzburg wieder auf.

Im Jahr 1949 wurde die Salzburger Landwirtschaftskammer als "Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg" neuerlich errichtet.[3]

Chronologie

1924

Der Landtag beschließt den Landeskulturrat und mit ihm das Landwirtschaftskammersystem.

1934 bis 1938

Der Salzburger Bauernbund wird als Berufskörperschaft errichtet und mit der Selbstverwaltung des Bauernstandes beauftragt. Beschlüsse werden im Landesbauernrat gefasst.

1938

Es tritt nun das deutsche Reichsnährstandsgesetz in Kraft. Die Landesbauernschaft "Alpenland" umfasst die Gaue Salzburg und Tirol-Vorarlberg. Mit dem Reichserbhofgesetz werden Höfe mit der Größe einer sogenannten "Ackernahrung" (ca. 7,5 ha Fläche) als Erbhof anerkannt. Die "zukunftsfähigen" Bauernhöfe sollten so vor Überschuldung und Zersplitterung im Erbgang geschützt werden.

1945

Mit der Aufhebung der Reichsnährstandsgesetzgebung tritt wieder das Salzburger Gesetz über den Landeskulturrat aus 1924 in Kraft.

1946

Am 1. September 1946 erscheint erstmals "Der Salzburger Bauer", die Wochenzeitung der Landwirtschaftskammer Salzburg.

1947

Ein Hilfsprogramm innerhalb des European Recovery Programms (ERP), initiiert von US-Außenminister George Marshall, brachte unter anderem die Verbesserung der Tierzucht, der Düngewirtschaft und der Kultivierung.

1951

Die Salzburger Landjugend wird gegründet.

1965

Einführung der Bauernkrankenversicherung

1969

Einführung der allgemeinen Bauernpensionsversicherung

1977

1951 erwirbt die Kammer einen Teil der Schmederer-Gründe in Salzburg-Parsch und errichtet darauf ein Aus- und Fortbildungszentrum, das 1977 eröffnet wird, den Heffterhof.

1988

Durch die Novelle zum Landwirtschaftsgesetz wird die Bäuerinnenorganisation geschaffen. Sie ist ebenfalls gegliedert in die Landesversammlung mit Landesausschuss und der Landesbäuerin sowie den Bezirksausschuss mit der Bezirksbäuerin und der Ortsorganisation mit der Ortsbäuerin. Die Novellierung der Milchmarktordnung 1988 bringt eine deutliche Liberalisierung der Preisgestaltung mit sich.

1992

Einführung der Bäuerinnenpension mit einer Anrechnung von Kindererziehungszeiten (1993)

1995

Österreich tritt der Europäischen Gemeinschaft bei. Damit werden die Agrarmärkte schlagartig geöffnet, die Erzeugerpreise fallen stark ab. Die Verluste (ca. 30 % bei Milch, 20 % bei Vieh) werden von Ausgleichszahlungen abgefedert, die nach vier Jahren auslaufen. Österreichs Bauern erhalten aber ab sofort auch flächenbezogene GAP-Ausgleichszahlungen. Neu dazu kommt das große Agrarumweltprogramm in Säule 2, das bis heute (2024) besteht.

2008

Milchlieferstreik in Österreich: Auch viele Salzburger Bauern beteiligen sich am Boykott. Eine Preisverbesserung wird nicht erreicht.

2015

Die Milchqoutenregelung endet: Hauptgründe sind der erhebliche Anstieg des Verbrauchs an Milcherzeugnissen auf dem Weltmarkt, die Erzeuger in der EU können darauf nicht reagieren. Der Erzeugerpreis sinkt im März 2016 auf etwa 28 Cent netto pro Liter.

2018

Bei der Vollversammlung der Kammer Salzburg wird Rupert Quehenberger, Holzerbauer aus Annaberg, zum neuen Präsidenten gewählt. Er folgt damit dem Abgeordneten zum Nationalrat Franz Eßl als Präsident nach, der 24 Jahre lang an der Spitze der Landwirtschaftskammer stand.

2019

Claudia Entleitner, Landesbäuerin aus Piesendorf, wird im Oktober zur Salzburger Landesbäuerin gewählt. Sie folgt nach 15 Jahren Elisabeth Hölzl nach.

2022

Die Bezirksbauernkammer Hallein übersiedelt im November in den Neubau in der Davisstraße.

2024

Die Generalsanierung des Gebäudes der Landwirtschaftskammerzentrale an der Schwarzstraße wird abgeschlossen.

Präsidenten, Obmänner

(1924 bis 1936: des Landeskulturrates)
Das Amt des Präsidenten bzw. Landesobmanns hatte bzw. hat inne:[4]

...

Sonstige Personalia

Johanna Stabentheiner (* 1922; † 2017) war eine der Chefsekretärinnen gewesen.

Quellen

Einzelnachweise

  1. Dazu und zum Folgenden siehe vor allem §§ 1 bis 4 des Salzburger Landwirtschaftskammergesetzes 2000.
  2. §§ 27 ff des (Salzburger) Gesetzes über die Einrichtung des Berufsstandes Land- und Forstwirtschaft, LGBl. Nr. 59/1936, eines Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Einrichtung des Berufsstandes Land- und Forstwirtschaft, BGBl. Nr. 304/1936.
  3. Gesetz vom 10. März 1949 über die Berufsvertretung der Land- und Forstwirtschaft in Salzburg (Salzburger Landwirtschaftskammergesetz), LGBl. Nr. 52/1949.
  4. Vgl. Lemberger, Josef: Interessenverbände im Bundesland Salzburg. In: Herbert Dachs / Ernst Hanisch / Robert Kriechbaumer (Hg.), Geschichte der österreichischen Bundesländer seit 1945: Salzburg. Zwischen Globalisierung und Goldhaube. Salzburg 1997. S. 294 ff., hier: S. 317.