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Pilze und Beeren sammeln: Was genau erlaubt ist

Selbst gesammelte Pilze schmecken besonders gut. Aber ist das Sammeln in freier Natur immer erlaubt und welche Höchstgrenzen gelten? Ein Blick auf gängige Bestimmungen.

Es dürfen maximal zwei Kilogramm Pilze pro Tag gesammelt werden.
Es dürfen maximal zwei Kilogramm Pilze pro Tag gesammelt werden.

Was das Sammeln von Pilzen ("Schwammerln") bzw. Beeren angeht, gilt zunächst der Grundsatz, dass diese generell im Eigentum der Waldeigentümerin/des Waldeigentümers stehen. Das Sammeln (für den Eigenbedarf) ist jedoch erlaubt, wenn die Waldeigentümerin/der Waldeigentümer es nicht ausdrücklich untersagt, beschränkt oder dafür ein Entgelt verlangt. Ein Verbot des Sammelns für die Allgemeinheit ist zum Beispiel an entsprechender Beschilderung erkennbar. Wird es aber stillschweigend geduldet, ist von der Zustimmung zum Sammeln (jedoch nicht in Mengen, die über die Deckung des Eigenbedarfs hinausgehen) auszugehen. Wer gegen ein Sammelverbot verstößt, kann geklagt werden.

Maximal zwei Kilo pro Tag

Zudem verbietet das Forstgesetz folgende Handlungen: Unbefugte Mitnahme von Pilzen in einer Menge von mehr als zwei Kilogramm pro Tag. Durchführen von oder Teilnahme an Pilz- und Beerensammelveranstaltungen. Unbefugtes Sammeln von Früchten oder Samen bestimmter, im Anhang zum Forstgesetz enthaltener Holzgewächse zu Erwerbszwecken.

Wer den Wald verbotswidrig nutzt, begeht, abgesehen von möglichen zivilrechtlichen Folgen, eine Verwaltungsübertretung und macht sich damit strafbar.
Je nach konkretem Fall gilt ein Strafrahmen von bis zu 150 Euro (zum Beispiel für das unbefugte Sammeln von Pilzen in einer Menge von mehr als zwei Kilogramm pro Tag) bzw. in gravierenden Fällen bis zu 730 Euro Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einer Woche (für die Durchführung von oder Teilnahme an Pilz- und Beerensammelveranstaltungen). Auch in Landesgesetzen finden sich zum Teil Bestimmungen bezüglich des Sammelns von Pilzen oder anderen Waldfrüchten.

Frisch gepflückte Heidelbeeren eignen sich für die Zubereitung von mehreren Speisen.
Frisch gepflückte Heidelbeeren eignen sich für die Zubereitung von mehreren Speisen.

So ist das Pilzesammeln in geschützten Gebieten, zum Beispiel Nationalparks oder Naturschutzgebieten, oft beschränkt oder verboten. Für detaillierte Infos zu den in einem bestimmten Bundesland bestehenden Regelungen kontaktieren Sie bitte das jeweilige Amt der Landesregierung. Zur Überprüfung der Einhaltung der Schutzbestimmungen in Bezug auf den Wald sind Forstschutzorgane bestellt. Diese sind berechtigt, Personen im Falle bestimmter Verstöße aus dem Wald zu weisen bzw. deren Identität festzustellen und sie bei der Forstbehörde anzuzeigen. Weiters können sie illegal gesammelte Pilze oder Waldfrüchte beschlagnahmen und Behälter und Transportmittel durchsuchen. Auf Verlangen müssen Forstschutzorgane ihren Dienstausweis vorweisen. Auch die Polizei ist berechtigt, die genannten Kontrollen durchzuführen.

Nur gesunde Pilze sammeln

Ein paar Tipps für das Sammeln gelten vor allem für Pilze: Sammeln Sie nur Pilze, die Sie genau kennen. Wollen Sie Ihnen unbekannte Pilze bestimmen lassen, drehen Sie den Pilz mit Stumpf und Stiel aus dem Boden. Schneiden Sie ihn nicht ab. Für die Bestimmung ist der ganze Pilz nötig, wenn möglich mehrere Exemplare in unterschiedlichen Wachstumsperioden. Haben Sie einen Pilz sicher erkannt, so entfernen Sie am besten gleich an Ort und Stelle allen Schmutz und unbrauchbare Teile. Sammeln Sie nur gesunde Pilze. Lassen Sie alte, schimmelige, durchnässte oder gefrorene Pilze stehen. Sammeln Sie Pilze am besten immer nur in Mengen, die Sie schon bald nach dem Pflücken verzehren können.