Bezirksgericht Sankt Johann im Pongau

Aus Salzburgwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Karte

Das Bezirksgericht Sankt Johann im Pongau ist eines von acht Bezirksgerichten, die im Bundesland Salzburg bestehen und dem Landesgericht Salzburg untergeordnet sind.

Lage

Das Bezirksgericht Sankt Johann im Pongau befindet sich in zentraler Lage nahe der Hauptstraße südlich des Ortszentrums von St. Johann im Pongau.

Geschichte

Der erste namentlich erwähnte Richter von St. Johann war Christian von Saur, der 1393 auftaucht. 1672 wurde St. Johann ein selbständiges Landgericht und 1679 Pfleggericht. Als Salzburg Anfang des 19. Jahrhunderts zu Bayern fiel, bekam St. Johann das Landgericht Wagrain zugeteilt, zehn Jahre später auch die Gemeinden Kleinarl, Großarl, Hüttschlag, St. Veit, Schwarzach und Goldegg.

1867 entstanden die Bezirkshauptmannschaft für den ganzen Pongau und ein Bezirksgericht St. Johann. 1879 übersiedelte das Bezirksgericht in das noch heute genutzte Gebäude, die für die Zwecke adaptierte Fronfeste. Sie diente bis 1973 auch als Gefängnis.

Mit 1. Jänner 2003 wurden die Sprengel der ehemaligen Bezirksgerichte Gastein und Werfen dem Bezirksgericht Sankt Johann im Pongau zugewiesen. Zeitgleich übersiedelte das Gericht Bezirksgericht in das neue Gerichtsgebäude in der Eurofunkstraße 2

Vorsteher des Bezirksgerichts

In den 1950er-Jahren war der bekannte Salzburger Alpinist Walter Frauenberger hier Gerichtsvorsteher. In jüngerer Zeit waren dies Mag. Harald Palzer und derzeit Dr. Hubert Seebacher.

Örtliche Zuständigkeit

Das Bezirksgericht Sankt Johann im Pongau behandelt Straf- und Zivilsachen erster Instanz der Pongauer Gemeinden Bad Gastein, Bad Hofgastein, Bischofshofen, Dorfgastein, Goldegg, Großarl, Hüttschlag, Kleinarl, Mühlbach am Hochkönig, Pfarrwerfen, St. Johann im Pongau, St. Veit im Pongau, Schwarzach im Pongau, Wagrain, Werfen, Werfenweng.

Parteienverkehr

  • Montag bis Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr.
  • Amtstag: Dienstag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Adresse

Eurofunkstraße 2
5600 St. Johann im Pongau
Telefon: (057) 6 01 21

Quelle


Landes- und Bezirksgerichte in Salzburg