Bei diesen Verkehrssünden drohen im Urlaub im Ausland weit höhere Strafen
Geldbußen für Verkehrsvergehen im Ausland sind meist teurer als in Österreich. Das Nachbarland Italien hat als eines der beliebtesten Urlaubsländer heuer nochmals kräftig nachgezogen.

Ob Falschparken, Schnellfahren, Handy am Steuer, Fahren ohne Sicherheitsgurt oder Alkohol am Steuer - es gibt kaum ein Verkehrsdelikt, bei dem in den meisten europäischen Ländern die Strafen nicht deutlich höher sind als in Österreich. Das gilt auch für die Lieblingsurlaubsländer der Österreicherinnen und Österreicher. Zum Teil drohen sogar die Beschlagnahme des Fahrzeugs oder Freiheitsstrafen, warnt der ÖAMTC. Gleichzeitig rät der Mobilitätsclub, sich vor einer Auslandsreise, bei der das eigene Auto oder ein Mietfahrzeug benutzt wird, vorab zu informieren.
Strafe am besten sofort bezahlen
Besonders teuer kann es für junge Leute werden, die den Führerschein noch nicht lange haben, und auch in der Nacht. Andererseits gibt es in manchen Ländern sogar Rabatte, wenn man Strafen schnell zahlt. ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner empfiehlt: "Wird eine Strafe im Ausland verhängt, ist es am besten, diese sofort zu bezahlen und die Zahlungsbestätigung aufzubewahren." So werde in Spanien bei Begleichung innerhalb von 20 Tagen die Strafe um die Hälfte reduziert. Italien gewähre bei Zahlung innerhalb von fünf Tagen 30 Prozent Nachlass, bei verspäteter Zahlung hingegen verdopple sich der Betrag.
"Generell kann man sagen: Mit der Digitalisierung wird das Drumherum bei Auslandsreisen nicht einfacher", sagt Pronebner. Das reiche von Registrierungen über Apps zum Bezahlen von Parkgebühren bis zu digitalen Mautvignetten, wie sie jetzt auch Slowenien vorschreibe. Die Anfragen zu diesen Themen sowie grenzüberschreitend verfolgten Verkehrsstrafen seien in den letzten Jahren beim ÖAMTC mehr geworden. Zum Teil zeige das aber auch, dass viele Leute aufmerksamer seien und hinterfragten, ob eine Forderung zu Recht bestehe.
Konsequenzen in Italien verschärft
Die meisten Fälle, die in der Rechtsberatung des ÖAMTC im Zusammenhang mit Verkehrsstrafen aus dem Ausland eine Rolle spielen, betreffen Italien und Kroatien. In Italien wurden die teils rigorosen Konsequenzen gegen Verkehrssünder seit Ende 2024 nochmals verschärft. Wer bei der Verwendung seines Handys am Steuer ertappt wird, muss mindestens 250 Euro (davor waren es mindestens 165 Euro) zahlen. Für Wiederholungstäter kann sich die Strafe auf bis zu 1400 Euro und drei Monate Führerscheinentzug erhöhen. Zum Vergleich: In Österreich sind es mindestens 100 Euro, bis April 2023 waren es nur 50 Euro.
Alkohol am Steuer kostet in Italien nun mindestens 573 Euro, das ist ebenfalls fast das Doppelte der heimischen Mindeststrafe von 300 Euro. Wer im südlichen Nachbarland 1,5 Promille am Steuer des eigenen Autos hat, dem wird das Fahrzeug beschlagnahmt. In Spanien zum Beispiel sind ab 1,2 Promille bis zu drei Monate Freiheitsentzug vorgesehen.

Für E-Scooter sind in Italien nun Nummerntafeln, Helmpflicht und eine Versicherung vorgeschrieben. Verkehrsminister Matteo Salvini (Lega) begründete die Maßnahmen mit den Unfallzahlen aus 2023. "Letztes Jahr gab es 300 Unfälle und 18 Tote mit E-Scootern. Bei mehr als 3000 Toten bei Verkehrsunfällen pro Jahr müssen wir ernsthaft und streng sein."
Viele Parkstrafen in Kroatien
Vor allem aus Kroatien wurden dem ÖAMTC seit Jahren viele Beschwerden über Vorschreibungen nach Parkvergehen gemeldet. Juristin Pronebner: "Das betraf oft Vorfälle auf privaten Flächen. Teilweise kamen Forderungen erst nach bis zu sieben Jahren." Viele Gemeinden hätten die Verfolgung von Parkstrafen an Anwälte ausgelagert. Hier könne man nur raten, an Ort und Stelle genau aufzupassen, ob man wirklich parken dürfe.
Strafen in Italien für nicht bezahlte Mautgebühren
Hingegen seien viele ÖAMTC-Mitglieder nach Italien-Urlauben mit Vorschreibungen einer Nivi SpA für nicht bezahlte Mautgebühren konfrontiert - zum Beispiel, weil sie bei offenem Schranken durchgefahren sind. Das Problem: Mautpflichtig bleibt die Fahrt trotzdem und man müsste sich sofort an den Autobahnbetreiber wenden. Das Unternehmen Nivi aus Florenz agiere aber seriös, so der ÖAMTC.
Die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsstrafen in Europa wird künftig ausgeweitet. Die CBE-Richtlinie der EU (Cross Border Enforcement) aus 2024 trat heuer in Kraft und die Mitgliedsstaaten müssen die Vorgaben bis 20. Juli 2027 umsetzen. Neben Delikten wie Schnellfahren oder Alkohol am Steuer kommen Verstöße hinzu wie zu geringer Sicherheitsabstand, gefährliches Überholen, Missachtung der Rettungsgasse, Fahrerflucht oder Fahren in falscher Richtung. Über die Eucaris-Datenbank erhalten EU-Staaten Zulassungsdaten aus anderen EU-Ländern.