Ausländische Herrschaften
In Ausländischen Herrschaften, auch "auswärtigen Herrschaften", war der Erzbischof als Fürsterzbischof Grundherr[1], aber nicht Landesherr[2].
Allgemeines
Das Fürsterzbistum Salzburg, als Inbegriff der dem Fürsterzbischof von Salzburg bis zur Säkularisation von 1803 zustehenden weltlichen Herrschaftsrechte, umfasste teils das landesfürstliche Territorium, teils auch Herrschaften, die anderen Landesfürsten unterstanden.
Nicht zu den "ausländischen Herrschaften" in diesem Sinne zählten
- die zwar heute in Nordtirol liegenden, immer aber zum geschlossenen Salzburger Territorium gehörenden Gerichte Kropfsberg und Itter/Hopfgarten,
- die Exklave Mühldorf am Inn,
- Windisch-Matrei und Lengberg (beide heute zu Osttirol gehörend), die sehr wohl zum landesfürstlichen Territorium gehörten.
Entwicklung
Im Verlauf, vor allem des späten Mittelalters, hatten die Salzburger Fürsterzbischöfe verschiedene Gebiete außerhalb des zusammenhängenden Landesgebietes erworben.
Dies waren
- in Niederösterreich (in der Wachau) die Orte Arnsdorf, Wölbling und Traismauer,
- in der Steiermark Haus im Ennstal, Gröbming, Baierdorf, Neumarkt, Deutschlandsberg, Straßgang, Leibnitz, Arnfels, Pettau und Rann an der Save,
- in Unterkärnten Friesach, Althofen, Hüttenberg, Taggenbrunn, Reisberg, Lichtenberg, Maria Saal, St. Andrä im Lavanttal, Stein, Löschental und Lavamünd,
- in Oberkärnten Stall, Sachsenburg, Feldsberg und Gmünd,
- in Osttirol Windisch-Matrei und Lengberg.
Einige dieser auswärtigen Besitzungen gingen im Laufe des Spätmittelalters an die Habsburger verloren, so etwa – als Folge des "Ungarischen Krieges" (1479–1490) Pettau.
Es war für die Fürsterzbischöfe nicht annehmbar, Vasallen anderer Reichsfürsten zu sein – was einer der Gründe für die zahlreichen kriegerischen Auseinandersetzungen war, die sie mit den Grafen von Görz (im Raum Osttirol/Kärnten), aber auch mit den Habsburgern – Herzögen von Steiermark und Kärnten – führten.
Der wachsenden Macht der Habsburger mussten sich die Fürsterzbischöfe aber schließlich fügen. Im Jahr 1535 stimmte der Salzburger Fürsterzbischof Matthäus Lang einem Vertrag mit dem österreichischen Erzherzog (und späteren Kaiser) Ferdinand I. zu, wonach die hohe Gerichtsbarkeit und damit die landesfürstliche Obrigkeit über die salzburgischen Besitzungen, die Enklaven in habsburgischen Gebieten waren, den habsburgischen Landesfürsten zustand. Der Fürsterzbischof musste aber nicht persönlich auf den steirischen, kärntnerischen und niederösterreichischen Landtagen erscheinen, sondern durfte einen Vertreter entsenden.
Nach der Säkularisierung des Fürsterzbistums (1803) und dem wenig später erfolgenden Anschluss Salzburgs an das Kaisertum Österreich (1806) wurden die Salzburger ausländischen Herrschaften zu österreichischen Staatsherrschaften. Die steirischen Staatsherrschaften Landsberg und Thurn sowie Harrachegg (ehem. Pflegamt und Berggericht Sausal) wurden 1811 und 1812 versteigert und von Moriz Graf Fries erworben, der sie 1820 an den Fürsten von Liechtenstein veräußerte.
Verwaltung
Die für die ausländischen Herrschaften zuständige salzburgische Zentralstelle war die hochfürstliche ausländische Deputation.
Die hochfürstliche ausländische Deputation
Fürsterzbischof Sigismund III. Christoph Graf Schrattenbach rief im Jahr 1757 die hochfürstliche ausländische Deputation ins Leben.
Die Deputation bestand zumeist aus vier Mitgliedern, die vielfach auch Inhaber anderer hoher Hofstellungen waren, wie der Hofkanzler oder der Oberstkämmerer. Z. B. waren im Jahr 1765 Mitglieder:
- Ferdinand Graf von Seeau, geheimer Rat und Hofmarschall;
- Raimund Joseph Freiherr von Rehlingen, geheimer Rat;
- Felix Anton Edler von Mölk, geheimer Rat und Hofkanzler;
- Wolf Andree Lasser von Zollheim, geheimer Rat.
Später hatte bis 1791 der Oberstkämmerer Niklas Graf Lodron den Vorsitz inne, nach diesem der Oberstkämmerer Raimund Joseph Reichsgraf von Lamberg und schließlich der Oberstkämmerer Heinrich Gundacker Reichsgraf von Wurmbrand und Stuppach.
Deputationsreferendar war von 1770 bis 1791 Johann Michael Klein, Hofkammerrat und (seit 1765) Pfleger von Haus und Gröbming, danach Joseph Anton Wöllwitsch (Welvich).
Das Vizedomamt Friesach
Dem Vizedomamt von Friesach, geleitet vom jeweiligen Vizedom, das seinerseits der Deputation unterstand, unterstanden die in Kärnten gelegenen Herrschaften.
Quellen
- Eigenartikel Karl Irresberger, teils beruhend auf
- Wikipedia-Artikel "Geschichte des Landes Salzburg"
- Friederike Zaisberger: Geschichte Salzburgs (Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 1998, und Verlag für Politik und Geschichte, Wien 1998), S. 11
- Lorenz Hübner: Beschreibung der hochfürstlich-erzbischöflichen Haupt- und Residenzstadt Salzburg und ihrer Gegenden verbunden mit ihrer ältesten Geschichte, Zweyter Band (Statistik) (F. X. Oberer, Salzburg 1793), S. 253 f.
- Salzburger Staatskalender, zB 1795, S. 60–62.
- Franz Otto Roth: Die hochfürstlich salzburgischen "Deputations-Protocolle in ausländischen Herrschaftssachen" (1757/1758 bis einschließlich 1802), in: Mitteilungen des Steiermärkischen Landesarchivs, Folge 19-20 (1969) S. 181-192.
Einzelnachweise
- ↑ siehe dazu Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum Thema "Ausländische Herrschaften"
- ↑ siehe dazu Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum Thema "Ausländische Herrschaften"