Ausländische Herrschaften

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In Ausländischen Herrschaften, auch "auswärtigen Herrschaften", war der Erzbischof als Fürsterzbischof Grundherr[1], aber nicht Landesherr[2].

Allgemeines

Das Fürsterzbistum Salzburg, als Inbegriff der dem Fürsterzbischof von Salzburg bis zur Säkularisation von 1803 zustehenden weltlichen Herrschaftsrechte, umfasste teils das landesfürstliche Territorium, teils auch Herrschaften, die anderen Landesfürsten unterstanden.

Nicht zu den "ausländischen Herrschaften" in diesem Sinne zählten

Entwicklung

Im Verlauf, vor allem des späten Mittelalters, hatten die Salzburger Fürsterzbischöfe verschiedene Gebiete außerhalb des zusammenhängenden Landesgebietes erworben.

Dies waren

Einige dieser auswärtigen Besitzungen gingen im Laufe des Spätmittelalters an die Habsburger verloren, so etwa – als Folge des "Ungarischen Krieges" (14791490) Pettau.

Es war für die Fürsterzbischöfe nicht annehmbar, Vasallen anderer Reichsfürsten zu sein – was einer der Gründe für die zahlreichen kriegerischen Auseinandersetzungen war, die sie mit den Grafen von Görz (im Raum Osttirol/Kärnten), aber auch mit den Habsburgern – Herzögen von Steiermark und Kärnten – führten.

Der wachsenden Macht der Habsburger mussten sich die Fürsterzbischöfe aber schließlich fügen. Im Jahr 1535 stimmte der Salzburger Fürsterzbischof Matthäus Lang einem Vertrag mit dem österreichischen Erzherzog (und späteren Kaiser) Ferdinand I. zu, wonach die hohe Gerichtsbarkeit und damit die landesfürstliche Obrigkeit über die salzburgischen Besitzungen, die Enklaven in habsburgischen Gebieten waren, den habsburgischen Landesfürsten zustand. Der Fürsterzbischof musste aber nicht persönlich auf den steirischen, kärntnerischen und niederösterreichischen Landtagen erscheinen, sondern durfte einen Vertreter entsenden.

Nach der Säkularisierung des Fürsterzbistums (1803) und dem wenig später erfolgenden Anschluss Salzburgs an das Kaisertum Österreich (1806) wurden die Salzburger ausländischen Herrschaften zu österreichischen Staatsherrschaften. Die steirischen Staatsherrschaften Landsberg und Thurn sowie Harrachegg (ehem. Pflegamt und Berggericht Sausal) wurden 1811 und 1812 versteigert und von Moriz Graf Fries erworben, der sie 1820 an den Fürsten von Liechtenstein veräußerte.

Verwaltung

Die für die ausländischen Herrschaften zuständige salzburgische Zentralstelle war die hochfürstliche ausländische Deputation.

Die hochfürstliche ausländische Deputation

Fürsterzbischof Sigismund III. Christoph Graf Schrattenbach rief im Jahr 1757 die hochfürstliche ausländische Deputation ins Leben.

Die Deputation bestand zumeist aus vier Mitgliedern, die vielfach auch Inhaber anderer hoher Hofstellungen waren, wie der Hofkanzler oder der Oberstkämmerer. Z. B. waren im Jahr 1765 Mitglieder:

Später hatte bis 1791 der Oberstkämmerer Niklas Graf Lodron den Vorsitz inne, nach diesem der Oberstkämmerer Raimund Joseph Reichsgraf von Lamberg und schließlich der Oberstkämmerer Heinrich Gundacker Reichsgraf von Wurmbrand und Stuppach.

Deputationsreferendar war von 1770 bis 1791 Johann Michael Klein, Hofkammerrat und (seit 1765) Pfleger von Haus und Gröbming, danach Joseph Anton Wöllwitsch (Welvich).

Das Vizedomamt Friesach

Dem Vizedomamt von Friesach, geleitet vom jeweiligen Vizedom, das seinerseits der Deputation unterstand, unterstanden die in Kärnten gelegenen Herrschaften.

Quellen

Einzelnachweise

  1. siehe dazu Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum Thema "Ausländische Herrschaften"
  2. siehe dazu Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum Thema "Ausländische Herrschaften"