Wildbach- und Lawinenverbauung


Die Wildbach- und Lawinenverbauung dient zum Schutz vor Naturgefahren, die durch Wildbäche und mögliche Lawinen nicht nur, aber vor allem im Bereich der Alpen gegeben sind.
Wildbach- und Lawinenverbauung im Bundesland Salzburg
Gegebenheiten
Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung werden im Einzugsgebiet von Wildbächen und Lawinen getroffen. Welche Gebiete als solche Einzugsgebiete zu gelten haben, ist durch Verordnung des Landeshauptmanns festgelegt. Im Bundesland Salzburg mit seiner Fläche von 7 155 km² bestanden im Jahr 2011 1 299 Wildbach- und 561 Lawineneinzugsgebiete mit einer Gesamtfläche von 5 010 km², was etwa 70 % der Gesamtfläche des Bundeslandes bedeutet. Dabei verteilen sich (2011, 2024)
- die Wildbacheinzugsgebiete auf 114 der 119 Salzburger Gemeinden (die Ausnahmen sind die Stadt Salzburg sowie die Flachgauer Gemeinden Anif, Bürmoos, Lamprechtshausen und St. Georgen bei Salzburg),
- die Lawineneinzugsgebiete auf 72 Gemeinden (im Flachgau: Ebenau, Faistenau, Grödig, Hintersee, St. Gilgen und Strobl, in den anderen Gauen: alle Gemeinden, außer (Tennengau:) Adnet, Kuchl, Oberalm, Puch bei Hallein, (Pongau:) Eben im Pongau, Forstau, Pfarrwerfen, Radstadt, Schwarzach im Pongau, (Lungau:) St. Andrä im Lungau, Tamsweg, Unternberg, (Pinzgau:) Bruck an der Großglocknerstraße, Leogang und Stuhlfelden).
Darüber hinaus sind ca. drei Prozent der Gesamtfläche des Landes als Risikogebiete ausgewiesen. Hier drohen Steinschlag oder Hangrutschungen.
20 Prozent der Salzburger Bevölkerung können an ihren Wohnorten von den Gefahren von Wildbächen und Lawinen betroffen sein. Es bestehen (2024) mehr als 7 000 Schutzbauten. Mehrmals pro Jahr halten die Verbauungen mittlerweile oft mächtige Massen an Material bei Unwettern zurück. Rund 38 Millionen Euro werden (Stand: 2024) pro Jahr im Land Salzburg in Schutzbauten investiert. Den Großteil der Kosten trägt der Bund, aber auch das Land und die jeweiligen Wildbachgenossenschaften zahlen mit.
Organisation
- Hauptartikel "Wildbach- und Lawinenverbauung Salzburg"
Für die Zwecke der Wildbach- und Lawinenverbauung besteht im Bundesdienst die bundesweite Organisation "forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung" mit einer Sektion Salzburg. Diese umfasst drei Gebietsbauleitungen – eine für den Pinzgau, eine für den Lungau und den östlichen Pongau und eine für das übrige Landesgebiet.
Die Wildbach- und Lawinenverbauung wird aber auch von Wildbachgenossenschaften mitgetragen. 272 dieser Wildbachgenossenschaften gibt es in Salzburg. Es gibt dadurch eine sehr große Identifikation mit den Schutzmaßnahmen. Die Mitglieder dieser Wildbach-Wassergenossenschaft kümmern sich um die Schutzmaßnahmen und prüfen etwa nach einem Gewitterereignis, ob die Sperre voll ist und daher die Wildbach- und Lawinenverbauung Salzburg alarmiert werden muss.
Weblinks
- INSPIRE Metadatensuche:
Quellen
- "die Wildbach" – Webseiten des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung", abgerufen am 14. Dezember 2011
- www.lebensministerium.at, abgerufen am 14. Dezember 2011, bei einer Überprüfung am 21. Oktober 2024 nicht mehr abrufbar
- Forstgesetz 1975 (ForstG), BGBl. Nr. 440/1975, in der geltenden Fassung, VII. Abschnitt: Schutz vor Wildbächen und Lawinen (abgerufen am 21. Oktober 2024)
- Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg, mit der die Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen im Land Salzburg festgelegt werden, geltende Fassung (abgerufen am 21. Oktober 2024)
- ORF Salzburg, 19. Oktober 2024: Pinzgauer neuer Landesleiter bei Wildbachverbauung