Die Heiligen Gräber erinnern in vielen Kirchen am Karfreitag nach der Todesstunde Jesu und am Karsamstag an seinen Tod und sein Grab. Oft sind sie einzigartig geschmückt.

Das Heilige Grab in der Wolfgangkapelle der Stiftskirche St. Peter mit Elementen aus dem 18. Jahrhundert. BILD: SN/VERLAG ST. PETER, REINHARD WEIDL
Die Heiligen Gräber erleben eine neue Wertschätzung: Mag sein, dass die Flut an Bildern in unserem Leben auch mehr Anschaulichkeit im Glauben erfordert? Mag sein, dass biblische Ereignisse wieder mehr das Begreifen brauchen, um begriffen zu werden? Die Heiligen Gräber, oft auch eine Bildgeschichte der Passion, werden so auch zu Haltegriffen des Glaubens. Sie erinnern ab der Todesstunde am Karfreitag und am Karsamstag, dem Tag der Grabesruhe des Herrn", an den Tod und die Grablegung Jesu.

Seit dem Mittelalter waren die Heiligen Gräber Nachahmungen der Grabeskirche in Jerusalem. Kaiser Konstantin ließ diese errichten, um das Grab Christi für alle sichtbar zu machen. Dann wurde das Grab selbst ein Gegenstand der Verehrung. Im Salzburger Dom war ab 1545 beim Heiligen Grab das Allerheiligste ausgesetzt, bis heute ist dies in vielen Kirchen üblich. Das Grab wird damit auch zum Tabernakel, meist mit verschleierter Monstranz.

MICHAEL NEUREITER
Im 17. Jahrhundert sind in wichtigen Pfarrkirchen Heilige Gräber nachzuweisen. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts gelangte der Typus der Heiligen Gräber zur Blüte, wurde aber in Österreich 1783 von Kaiser Joseph II. per Edikt verboten.



Anders im Erzstift Salzburg: Hier gab es kein Verbot, sondern den Versuch, eine einfachere Form durchzusetzen. 1782 veröffentlichte Erzbischof Hieronymus Colloredo seinen bekannten Hirtenbrief, in dem er den „unnöthigen Kirchenaufwand", „Flitterstaat" und „unschicklichen Kirchenprunk" kritisierte. Im März 1784 erschien dann eineinhalb Wochen vor dem Karfreitag ein Generalbefehl betreffend einige ,,Andachtsfeyerlichkeiten in der Karwoche": Im Dom werde „heuer schon nicht mehr das sonst gewöhnliche Grabtheater aufgerichtet“, sondern „eine ganz simple Tumba mit einem aufrechtstehenden nackten Kreuz". Dieses sei das Modell für alle Kirchen ab dem kommenden Jahr 1785. Das Dekret verwies auch auf einen zu Jahresbeginn versandten Kupferstich mit der gewünschten Anordnung (Bild oben).
Es wurde auch zur „schuldigen Ehrerbiethung" Wert darauf gelegt, „daß nur bey jenen Kirchen, wo eigene Geistliche und eigene Communitäten sind, die feyerliche Grabaussetzung fürhin gestattet werden solle“, und beginnend mit dem Dom wurden 15 Kirchen in der Stadt aufgezählt. Wie bei manch anderen Vorschriften des Erzbischofs dürfte es auch hier an der Umsetzung gemangelt haben.
Im 19. Jahrhundert lebte der Brauch der Heiligen Gräber wieder auf. Erst mit der Erneuerung der Karwochenliturgie durch Pius XII. im Jahr 1955 und der Festlegung der Auferstehungsfeier in die Nacht vom Karsamstag auf den Ostersonntag rückten die Heiligen Gräber aus dem Blickpunkt des liturgischen Geschehens. Bis dahin war der Umbau des Grabs mit dem Wegklappen bzw. Verbergen des Leichnams und dem gleichzeitigen Hochfahren bzw. Erscheinen des Auferstandenen vielerorts ein Höhepunkt der Osterliturgie.
Heute sind die Heiligen Gräber landesweit Orte der Andacht. Sie haben in fast jeder Gemeinde eine eigene Ausprägung als Zeugnis der Volksfrömmigkeit, ihre Gestaltung reicht von spätbarocken Aufbauten bis hin zu schlichten, beinahe modernen Formen. Sie sind meistens durch die typischen bunten Gläser geprägt, die von hinten beleuchtet werden - ihre Farben stammen vom eingefüllten gefärbten Wasser.