Bezirkshauptmannschaft Hallein

Die Bezirkshauptmannschaft Hallein ist die erste zuständige Behörde (erste Instanz) der allgemeinen staatlichen Verwaltung, sowohl in der mittelbaren Bundesverwaltung als auch in der unmittelbaren Landesverwaltung. Die BH-HA ist sachlich und örtlich zuständig für den Tennengau.
Bezirkshauptmannschaft
- Hauptartikel Bezirkshauptmannschaft
Die Bezirkshauptmannschaft Hallein wurde erst 1896 eingerichtet.
Bezirkshauptmann
Bezirkshauptmann für den Tennengau ist Helmut Fürst.
Geschichte
Am 1. September 1896 nahm die Bezirkshauptmannschaft Hallein unter dem ersten Bezirkshauptmann Rudolf Grafen von Thun und Hohenstein ihre Tätigkeit auf. Dieser trug noch einen langen Säbel an der Seite und einen Zweispitz als Kopfbedeckung. Sitz der Bezirkshauptmannschaft war das Augustiner-Eremiten-Kloster.
Am Freitag, den 23. September 2016 war für die Bediensteten der Bezirkshauptmannschaft Hallein im alten Amtsgebäude am Doktor-Adolf-Schärf-Platz 2 der letzte Arbeitstag. Über das Wochenende wurden die Arbeitsplätze der rund 85 Bediensteten in das neue Amtsgebäude übersiedelt. Am Montag, den 26. September 2016 nahm die Bezirkshauptmannschaft Hallein ihren Dienst im neuen Amtsgebäude in der Schwarzstraße 14 auf.
Bisherige Bezirkshauptleute
- 1896–1900: Rudolf Graf von Thun und Hohenstein
- 1901–1911: Adalbert Proschko [1]
- 1912–1922: Anton Herget oder
1915–1918: Dr. Hans von Rittinger [2] - 1922–1925: Dr. Karl Dirolt
- 1926–1934: Dr. Wilfried Watteck [3]
- 1934–1938: Rudolf Dworzak
- 1938–1939: Dr. Viktor Renner, Amtsleiter
- 1939–1940: Dr. Anton Heiser, Landrat
- 1941–1945: Dr. Walter Königsdorfer, Landrat
- 1945–1953: Dr. Theodor Salzmann
- 1954–1959: Hubert Weninger
- 1959–1981?: Hofrat Dr. Arno Reischenböck
- 1982–2000: Hofrat Dr. Alfred John
- 2000–2010: Hofrat Mag. Dr. Klaus Dieter Aigner
- 2010–dato. Mag. Helmut Fürst
Adresse
- Schwarzstraße 14
- 5400 Hallein
- Telefon: (0 62 45)79 60
- Fax: (0 62 45)7 96 60 19
- E-Mail: bh-hallein@salzburg.gv.at
Hinweis: Rechtswirksame Anbringen per E-Mail kann man an diese Adresse einbringen. Anbringen, die an die persönliche E-Mail-Adresse von Mitarbeitern der Bezirkshauptmannschaft Hallein gesendet werden, gelten nicht als rechtswirksam eingebracht.
Elektronische Zustelladresse:
Die Bezirkshauptmannschaft Hallein ist unter der ERsB-Ordnungsnummer 9110026290710 adressierbar.
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
- Reisedokumente zusätzlich an Montagen 13 bis 18 Uhr
- Nachmittags nach Vereinbarung
Amtsstunden
Montag bis Donnerstag, 7.30 bis 16.15 Uhr
Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr
Keine Amtsstunden an Feiertagen sowie am 24. Dezember und am 31. Dezember.
Ein außerhalb der Amtsstunden übermitteltes Anbringen gilt erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingelangt.
Quellen
- Land Salzburg - Bezirkshauptmannschaft Hallein
- Goetzl, Hans: 80 Jahre Bezirkshauptmannschaft Hallein: 1896 – 1976, Landespressebüro Salzburg, 1976 (Salzburg Dokumentationen 10), u.a. S. 29: Die Bezirkshauptleute des Tennengaues seit der Errichtung der Bezirkshauptmannschaft Hallein am 1. September 1896
Bilder
Bezirkshauptmannschaft Hallein – Sammlung von weiteren Bildern, Videos und Audiodateien im Salzburgwiki
Einzelnachweise
- ↑ nach anderen Angaben (Nekrolog MGSLK 1946/47) erst ab 1907 als Bezirkshauptmann eingesetzt.
- ↑ Nekrolog auf Dr. Hans von Rittinger in den Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, 84/85, 1944/45, 211.
- ↑ Nach anderen Angaben (Nekrolog MGSLK 1946/47) war Watteck von 1925 bis 1934 Bezirkshauptmann des Tennengaues.