Wagrain-Land (Gemeinde)
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Die Gemeinde Wagrain-Land war bis zur Eingemeindung nach Wagrain eine selbständige Gemeinde.
Geografie
Ausdehnung des Gemeindegebiets
Die Gemeinde Wagrain-Land umfasste die damaligen Katastralgemeinden Hof, Hofmarkt, Schwaighof und Vorderkleinarl mit einer Fläche von 5024 ha und den gleichnamigen Ortschaften Hof (369), Hofmarkt (202), Schwaighof (290) und Vorderkleinarl (125).
Anmerkung: In kursiver Schrift wird die Einwohnerzahl der Ortschaften zum 31. Dezember 1900 angegeben.[1]
Geschichte
Mit dem "Gesetz über die Vereinigung der Ortsgemeinden Wagrain-Markt und Wagrain-Land im Verwaltungsbezirke St. Johann im Pongau"[2] wurden die Ortsgemeinden Wagrain-Markt und Wagrain-Land zum 1. Jänner 1936 zur Ortsgemeinde Wagrain vereinigt.
Quellen
- ↑ Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder. III. Salzburg. Herausgegeben von der k.k. Statistischen Zentralkommission. Wien 1907.
- ↑ Landesgesetzblatt für das Land Salzburg vom 13. Dezember 1935