Eingemeindungen
Hier ist eine Übersicht über Eingemeindungen im Bundesland Salzburg:
Begriff
Das Gebiet des Bundeslandes Salzburg setzt sich aus Gemeinden zusammen, die zum Staatsgebiet der Republik Österreich gehören. Die Grenzen der Gemeinden innerhalb von Salzburg können durch Landesgesetze verändert werden. Aus dem Gebiet größerer Gemeinden können kleinere Gemeinden herausgelöst, umgekehrt kleinere Gemeinden in eine größere Gemeinde eingemeindet werden. Damit einher geht das Recht zur politischen Selbstverwaltung als eigene Ortsgemeinde oder der Verlust des Gemeinderechtes.
Beispiele
Hallein
Burgfried und Taxach wurden per Gesetz am 17. September 1895 mit der Stadtgemeinde Hallein zusammengelegt. Mit den ehemaligen Gemeinden kamen die heutigen Ortsteile Rif, Rehhof, Au, Kaltenhausen und Gries zu Hallein. Einige Teile der ehemals eigenständigen Gemeinden wie z. B. Gartenau und St. Leonhard wurden anderen Gemeinden angeschlossen.
1938 wurden die bis dahin eigenständigen Gemeinden Oberalm und Gemeinde Dürnberg aufgelöst und an die Stadtgemeinde Hallein angeschlossen. Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es vehemente Bemühungen seitens der Oberalmer, die Vereinigung ihres Ortes mit der Bezirkshauptstadt rückgängig zu machen. 1953 wurde Oberalm von Hallein gelöst und besteht seitdem wieder als eigene Ortsgemeinde. Der ehemalige Oberalmer Ortsteil Neualm verblieb jedoch im Stadtgebiet von Hallein.
Scheffau am Tennengebirge
Nach einer von der NSDAP am 9. Dezember 1938 in Voglau geführten Verhandlung wurde mit 1. Jänner 1939 die gesamte Katastralgemeinde Weitenau mit den Ortsteilen Weitenau und Wallingwinkel von der Marktgemeinde Abtenau abgetrennt und der Gemeinde Scheffau zugeschlagen. Argumentiert wurde, das Gebiet passe besser zu Scheffau (wobei die Weitenau gar keinen direkten Zugang nach Scheffau hat und wesentlich besser von Abtenau erreichbar ist!), der wahre Grund dürfte die Angst der Scheffauer vor Eingemeindung in Golling gewesen sein.
Pinzgau
Nach der Machtergreifung der NSDAP wurden im Pinzgau die bis dahin eigenständigen Gemeinden Bucheben, St. Georgen im Pinzgau, Embach und Eschenau aufgelöst. Bucheben wurde der Marktgemeinde Rauris, St. Georgen der Gemeinde Bruck an der Großglocknerstraße, Embach der Gemeinde Lend und Eschenau der Marktgemeinde Taxenbach zugeschlagen.
Stadt Salzburg
1922 verlor die Gemeinde Anif das Gebiet von Hellbrunn und Teile der Alpenstraße (Porsche Alpenstraße) an die Stadt Salzburg.
Am 7. Juni 1935 beschloss der Salzburger Landtag das "Gesetz über die Erweiterung des Gebietes der Landeshauptstadt Salzburg und einige damit zusammenhängende Änderungen des Gebietes ihrer Umgebungsgemeinden",[1] mit dessen Inkrafttreten am 1. Juli 1935 die Gemeinden Maxglan und Gnigl fast zur Gänze in das Gebiet der Stadt Salzburg eingemeindet wurden.
Durch die "Verordnung des Landeshauptmanns in Salzburg vom 30. September 1938 über die Erweiterung des Gebietes der Stadt Salzburg und über Gebietsänderungen einiger ihrer Umgebungsgemeinden"[2] wurden Teile der Gemeinden Aigen, Morzg, Siezenheim, Leopoldskron-Moos, Bergheim und Hallwang mit Wirkung vom 1. Jänner 1939 in das Gebiet der Stadt Salzburg eingemeindet.
Weblinks
- www.arcanum.hu, Österreichischer Städteatlas, Eingemeindungen in die Stadt Salzburg
- salzburg-geschichte-kultur.at, Eingemeindungen in die Stadt Salzburg
Quellen
- Salzburgwiki-Beiträge
- Abtenau – Geschichte der Abtenau und des Lammertales, Band 1, Gfrerer, Hans; Marktgemeinde Abtenau