Philipp von Spanheim
Philipp von Spanheim, auch Philipp von Sponheim († 22. Juli 1279 in Krems an der Donau, Niederösterreich), war Erwählter zum Erzbischof von Salzburg (1247–1257) und danach zum Patriarchen von Aquileia (1269–1271).
Leben
Er war von 1254 bis 1279 Graf der Grafschaft Lebenau mit Sitz in der Burg Lebenau und nominell auch Herzog von Kärnten. Mit seinem Tod erlosch das Geschlecht derer von Spanheim.
Philipp war der jüngere Sohn Herzog Bernhards II. von Kärnten, der mit Judith, Tochter König Ottokars I. Přemysl von Böhmen verheiratet war.
1247 wurde Philipp zum Erzbischof von Salzburg gewählt. Er ließ sich aber nicht zum Bischof weihen, weil mit der Annahme der höheren Weihen ex lege ein Verzicht auf den Titel des Herzogs von Kärnten verbunden gewesen wäre. Philipp war in der Verfolgung seiner Herrschaftsziele zuerst militärisch sehr erfolgreich und besetzte 1250 das steirische Ennstal, dann 1247–1252 den Lungau und besiegte 1252 gemeinsam mit seinem Vater bei Greifenburg in Kärnten Meinhard III. von Görz und Albert III. von Tirol und gewann damit wichtige Stützpunkte in Kärnten.
Im Jahre 1254 sicherte sich Philipp die Grafschaftsrechte im Chiemgau und die Grafschaft Lebenau. Diese waren nach dem Aussterben der Grafen Lebenau 1229 vom Spanheimer Zweig regiert worden. Der damalige Erzbischof erwarb daraufhin die Grafschaft käuflich von den bayerischen Herzögen. Durch den Vertrag versuchte Philipp den Verlust auf die Herrschaft Spanheim auszugleichen.
1257 wurde Philipp vom Domkapitel abgesetzt. Er behauptete sich militärisch aber vorerst gegen seinen gewählten Nachfolger Erzbischof Ulrich von Seckau. 1260 unterstützte er seinen Vetter Ottokar II. gegen die Ungarn. 1267 musste Philipp allerdings endgültig auf Salzburg verzichten. Er wurde 1269 zum Patriarchen von Aquileia gewählt, doch auch in dieser Funktion mangels höherer Weihen vom Papst nicht anerkannt. Ottokar von Böhmen, dem Ulrich 1268 Kärnten vermacht hatte, wandte sich gegen ihn und vertrieb Philipp aus Kärnten und 1270/71 aus Friaul. 1272 musste sich Philipp geschlagen geben.
Um nun seine Grafenrechte im bayerisch-salzburgischen Raum zu sichern, schloss er im Jahre 1275 den zweiten Vertrag von Erharting mit den bayerischen Herzögen. Darin wurden die Grenzen der Grafschaft Lebenau festgelegt. Im selben Jahr wurde Philipp von König Rudolf I. nominell wieder als Herzog von Kärnten, Krain und Steiermark eingesetzt, kam aber faktisch nicht an die Macht.
Im Jahr 1279 starb Philipp von Spanheim in Krems. Dort befindet sich sein gemalter Grabstein in der Dominikanerkirche. Seine Besitzungen als Graf von Lebenau verfielen an das Erzbistum Salzburg.
Literatur
- Dopsch, Heinz: Salzburg im Spätmittelalter. In: Geschichte Salzburgs- Stadt und Land, Bd.I/1, 2. Aufl. Salzburg 1983, S. 437–486, hier: S. 437–443.
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Erwählter zum Salzburger Erzbischof 1247–1257 |
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