Kurfürstentum Salzburg

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Wappen des Kurfürstentums Salzburg unter Ferdinand III
Das Wappen des Kurfürstentums Salzburg; Hauptschild: 1+2: Erzbistum Salzburg; 3: Bistum Eichstätt; 4: Bistum Passau; 5: Propstei Berchtesgaden; Mittelschild: 1: Alt-Ungarn; 2: Neu-Ungarn; 3: Königreich Böhmen; 4: Gefürstete Grafschaft Tirol; 5: Großherzogtum Toscana; 6: Herzogtum Lothringen; 7: Habsburg; Herzschild: Österreich;

Das Kurfürstentum Salzburg bestand von 1803 bis 1805 und wurde von Großherzog Ferdinand III. von Toskana (* 1769; † 1824) regiert.

Entstehungsgeschichte

Nach Jahrhunderten einer geistlichen Herrschaft wurde Salzburg zu Anfang des 19. Jahrhunderts zu einem Spielball der europäischen Politik.

Am 10. Dezember 1800 verließ der letzte Fürsterzbischof Hieronymus Graf Colloredo fluchtartig vor den anrückenden Franzosen Salzburg. Nach der von Österreich verlorenen Schlacht am Walserfeld rückten die Franzosen in die Stadt Salzburg ein. Salzburg erlebte zum ersten Mal in seiner Geschichte die Leiden der Unterdrückung durch eine fremde Besatzungsmacht. Bisher war das Erzbistum durch das Geschick und die Diplomatie seiner Erzbischöfe davon stets verschont geblieben.

Im Friedensvertrag von Lunéville (Frankreich, 9. Februar 1801) wurde u. a. festgelegt, dass (zur Entschädigung von Fürsten, die Gebiete an Frankreich abtreten mussten) bisher unter geistlicher Herrschaft stehenden Territorien des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation" unter weltliche Herrschaft gestellt werden sollten.

Schon im zwischen Frankreich und Kaiser Franz II. geschlossenen Pariser Vertrag vom 26. Dezember 1802 war vereinbart worden, dass Großherzog Ferdinand III. von Toskana, Bruder des Kaisers, als Entschädigung für das verloren gegangene Großherzogtum Toskana ein neues Territorium bekommen sollte, das aus dem bisherigen geistlichen Fürsterzbistum Salzburg, der Fürstpropstei Berchtesgaden, dem Bistum Eichstätt und dem zwischen Donau und böhmischer Grenze gelegene Teil des Fürstbistums Passau gebildet wurde. In rechtlicher Hinsicht war nur eines dieser vier Länder das Kurfürstentum, nämlich das Herzogtum Salzburg. In historischer Hinsicht werden aber üblicherweise die vier Entschädigungsländer zusammen als Kurfürstentum betrachtet.[1][2]

Besitznahme und Organisation der Regierung (1803)

Am 11. Februar 1803 unterzeichnete der in Wien residierende Salzburger Fürsterzbischof Hieronymus Graf Colloredo seine Abdankungsurkunde, Großherzog Ferdinand III. von Toskana die Besitznahmsurkunde für Salzburg, Passau und Berchtesgaden sowie die Instruktion für den Besitznahmskommissär Freiherrn von Crumpipen.

Mit dieser Besitznahmsurkunde traf Besitznahmskommissär Freiherrn von Crumpipen am 15. Februar in Salzburg ein und legte diese am 16. Februar der scheidenden fürsterzbischöflichen Statthalterschaft vor. Am selben Tag erließ er an die Landesstellen ein Dekret, in dem diesen die Änderung der Regierungsverhältnisse mitgeteilt und ihnen aufgetragen wurde, allen untergeordneten Behörden davon Mitteilung zu machen sowie die feierliche Bekanntmachung bei den Untertanen zu veranlassen. Am 17. Februar wurde die fürsterzbischöfliche Statthalterschaft für aufgelöst erklärt.

Am 18. Februar nahm dann Freiherrn von Crumpipen die Erbhuldigung der Hohen Salzburger Landschaft entgegen. An Stelle der Statthalterei setzte Freiherr von Crumpipen am 20. Februar eine Regierungskonferenz ein, wobei aber der Besitznahmskommissär bis zur Beendigung der provisorischen Verhältnisse auch nach Ankunft des Landesherrn den Mittelpunkt der Regierungsgeschäfte bilden sollte.

Während der neue weltliche Staat für die bisher in der Statthalterei vertretenen Repräsentanten der geistlichen Herrschaft - den Chiemseer Bischof Christof Sigmund Graf Zeil-Trauchburg und den Domdechanten Grafen Waldstein - keine Verwendung in Regierungsfunktionen mehr hatte, berief Crumpipen auch in die neue provisorische Regierungskonferenz die bisherigen weltlichen, beamteten Mitglieder der Statthalterei:

Am 26. Februar kam es zur Abdankung des Fürstpropstes der Fürstpropstei Berchtesgaden, Joseph Konrad Freiherr von Schroffenberg-Mös. Mit landesfürstlicher Entschließung übertrug Ferdinand III. am 11. April alle bisher von der Berchtesgadischen Regierung verwalteten Agenden auf die Landesstellen in Salzburg.

Die Huldigung der passauischen Untertanen in Waldkirchen (Bayern) nahm Freiherr von Crumpipen am 20. April des Jahres entgegen.

Am 29. April zog Ferdinand III. feierlich in Salzburg ein.

Im Juli 1803 ernannte Kaiser Franz II. das Fürstentum Salzburg zum Herzogtum[3]. Diese Ernennung hatte aber kaum irgendwelche Auswirkungen.

Erst am 10. Oktober entband der neue Landesherr Freiherrn von Crumpipen von seiner Funktion als oberster Leiter der Staatsregierung in allen vier Entschädigungsländern.

Die neue Regierungsorganisation

Anfang 1804 wurde die Regierungskonferenz durch einen Staatsrat abgelöst, dessen Mitglieder die folgenden geheimen Räte waren:

Im November 1803 waren

  • eine "Landesregierung für das Kur[fürsten]- und Herzogtum Salzburg und die einverleibten Fürstentümer Passau und Berchtolsgaden" und
  • eine kurfürstliche Hofkammer für dieselben Territorien

eingesetzt worden. Nach ihrem Wirkungskreis entsprach die Landesregierung ungefähr einem (erweiterten) Innenministerium, die Hofkammer einem (erweiterten) Finanzministerium. Regierungsdirektor Moll kann daher etwa einem Innenminister, Hofkammerdirektor von Hennebrith einem Finanzminister verglichen werden.

Eichstätt hatte dementsprechend eine eigene Landesregierung.

Die Oberste Justizstelle war hingegen die oberste Justizbehörde für alle vier Entschädigungsländer.[4]

Staatsminister Manfredini und Hofkanzler Bleul, zwischen denen bald ein scharfer Gegensatz entstand, konnten ihre Stellung, auch zulasten des Staatsrates (u.a. da sie berechtigt waren, den Staatsrat in dringenden Fällen zu umgehen), in der Folge erheblich ausbauen; und zwar in der Weise, dass das Staatsministerium die Oberaufsicht über die Staatsgeschäfte im allgemeinen, die Hofkanzlei die über die innere Verwaltung führte.

Ferdinand und seine Reformpolitik

Kurfürst Ferdinand eilte ein ausgezeichneter Ruf als Staatsmann und Landesfürst voraus, den er sich als Großherzog der Toskana erworben hatte. Daher schöpften die Salzburger Hoffnung, nach den Franzosen zu einem ruhigeren Leben zu kommen. Nachdem Heinrich Freiherr von Crumpipen 1803 als Besitznahmskommissär am 15. Februar in Salzburg eintraf, folgte am 29. April Ferdinand nach Salzburg. Die Salzburger, die dem in Wien residierenden Fürsterzbischof Colloredo keine Träne nachweinten, begrüßten ihn mit Jubel.

Der Großherzog brachte viele Reformen aus seiner Heimat Toskana mit nach Salzburg. 1804 wurde eine Medizinische Fakultät in Salzburg gegründet. Der ehemalige Leibarzt von Colloredo, Johann Jakob Hartenkeil, setzte sich sehr dafür ein.

Reformen im Schulwesen, begonnen unter Fürsterzbischof Colloredo, wurden nun unter der Leitung des bekannten Salzburger Pädagogen Franz Michael Vierthaler fortgesetzt. So konnte Salzburg und das Fürstentum Berchtesgaden am Ende des Kurfürstentums auf insgesamt 301 Schulen mit 9 600 Schülern (von insgesamt 15.094 schulfähigen Kindern, was einer Unterrichtsrate von 60 Prozent entsprochen hatte!) schauen. Ein großartiger Erfolg von Ferdinand.

Eine Maßnahme aber spaltete die Salzburger Gesellschaft. Nach dem Vorbild seines Vaters Leopold änderte Ferdinand die Zugangsvoraussetzungen im Gewerbe. Die Verleihung einer Konzession war nunmehr unabhängig davon, ob man Bürger der Stadt, des Landes oder ein Fremder war. Die Vergabe einer Konzession war dem Kurfürsten vorbehalten. Dieser verlieh in den drei Jahren seiner Regierung davon 325 in der Stadt und 525 auf dem Land. Das führte 1805 zu einem Protest des Magistrats, da man fürchtete, dass alte, traditionell erworbene Konzessionen nun fast wertlos würden. Aber Ferdinand ließ sich nur zu einer Gleichbesteuerung alter und neuer Konzessionen bewegen.

So liberal er Salzburg regierte, so konservativ war seine Einstellung zur Pressefreiheit. Einem Ministerialreskript kann man die Anweisung entnehmen, dass kein Buchdrucker eine Schrift drucken dürfe, bevor deren Inhalte nicht dem Dirigierenden Staatsministerium vorgelegt wurde. Man wollte so das Volk vor schlechter Lektüre schützen. Auch wurden bestehende private Bibliotheken geschlossen. Die Bürger konnten nur mehr die drei öffentlichen Bibliotheken besuchen: die Salzburger Hofbibliothek, die Universitätsbibliothek und die Stiftsbibliothek St. Peter.

Der Straßenbau wurde ebenso wie der Obstanbau gefördert. Reformen im Postwesen und neue Postlinien wie beispielsweise von Salzburg nach Bad Gastein oder von St. Johann im Pongau nach Radstadt wurden errichtet.

Ausklang

1805 musste Kurfürst Ferdinand den einfallenden Franzosen weichen. Am 18. Oktober 1805 verließ er Salzburg und floh nach Wien an den Kaiserhof. Leider unter Mitnahme eines großen Teils des Salzburger Domschatzes und wertvoller Goldgefäße von Fürsterzbischof Wolf Dietrich von Raitenau.[5]

Am 30. Oktober 1805 zogen die Franzosen mit 65 000 Mann in Salzburg ein. Im darauffolgenden Frieden von Pressburg (1805) wurde Ferdinands Reich zwischen Österreich und Bayern aufgeteilt: Österreich erhielt die Länder Salzburg und Berchtesgaden, an Bayern fielen Passau und Eichstätt. Ferdinand erhielt als Entschädigung das Großherzogtum Würzburg, auf das die Salzburger Kurwürde übertragen wurde und in dem er ebenfalls nur kurz regierte. Am 14. Jänner 1806 wurden die Salzburger und Berchtesgadener aus dem Erbhuldigungseid entlassen.

In Salzburg erinnert an diese Zeit die Churfürststraße. Der Ausdruck Toskanatrakt für jenen Wohnteil in der Salzburger Residenz, in der Fürsten der Toskana wohnten, stammt jedoch erst von Ferdinand IV. von Toskana (* 1835; † 1908), der dort ab 1858 zeitweise wohnte. Kurfürst Ferdinand hatte im Schloss Mirabell gewohnt.

Quellen

Einzelnachweise

  1. Man beachte, dass der Reichsdeputationshauptschluss (Text siehe unter "Weblinks"), der den Vertrag von Lunéville im Reich durchführte, durchaus nicht ein Territorium namens "Kurfürstentum Salzburg" vorsah. Vielmehr erhielt der "Erzherzog Großherzog" (Ferdinand) die vier geistlichen Fürstentümer (mit gewissen territorialen Abstrichen) sowie die Kurwürde (§§ 1, 2 und 31); auf jedes der vier Fürstentümer entfiel eine Stimme im Reichsfürstenrat (§ 32 Nr. 5 [Salzburg], 17 [Eichstätt], 35 [Passau] und 61 [Berchtesgaden]). Aus dem Reichsdeputationshauptschluss lässt sich daher wohl ableiten, dass das bisherige Fürsterzbistum ein Kurfürstentum geworden sei, nicht jedoch, dass die vier dem "Erzherzog Großherzog" zugewiesenen Fürstentümer zu einem Gebilde namens Kurfürstentum zusammengefasst worden wären. - Man beachte weiters, dass der Reichsdeputationshauptschluss in gewissem Umfang die bisherigen Verfassungen, und damit auch die Selbständigkeit, der säkularisierten Fürstentümer schützte (§ 60: "Die dermalige politische Verfassung der zu säcularisirenden Lande, in so weit solche auf gültigen Verträgen zwischen dem Regenten und dem Lande, auch andern reichsgesetzlichen Normen ruht, soll ungestört erhalten, jedoch in demjenigen, was zur Civil- und Militair-Administration und deren Verbesserung und Vereinfachung gehört, dem neuen Landesherrn freie Hand gelassen werden.") Allerdings beruhte die – bescheidene – verfassungsmäßige Stellung der Hohe Salzburger Landschaft nicht auf Verträgen mit dem Regenten und gab es in den anderen Entschädigungsländern gar keine Landstände.
  2. Der Reichsdeputationshauptschluss schuf für Ferdinand eine neue Kurwürde und teilte ihm vier bislang geistliche Fürstentümer zu. Dies brachte vor dem Hintergrund des durch die Goldene Bulle von 1356 festgelegten Grundsatzes der Unteilbarkeit jedes Kurlandes (und weiterer für Kurlande im Besonderen geltenden Regelungen) eine Unsicherheit mit sich. Dieser Grundsatz schloss jedenfalls aus, dass die Kurwürde mit den vier Fürstentümern als Gesamtheit verbunden sei. Die naheliegende Festlegung, dass die Kurwürde mit dem Herzogtum Salzburg verbunden sei, wurde erst durch das kaiserliche Hofdekret vom 13. August 1803 über die Qualifikation und die Introduktion der vier neuen Kurfürsten (betreffend auch die anderen durch den Reichsdeputationshauptschluss geschaffenen Kurwürden) und durch gesonderte Urkunde vom 24. August 1803 getroffen (siehe Putzer, Kursalzburg S. 157 und aaO Anhang S. 35 ff). Im Sprachgebrauch der (bei Putzer, aaO im Anhang wiedergegebenen) kurfürstlichen Erlässe wurde der Ausdruck "Kurfürstentum" nur für das "Kurfürsten- und Herzogtum Salzburg" verwendet, hingegen die Gesamtheit der vier Fürstentümer als ("Unsere") "Entschädigungsländer", "Erbländer" oder "Staaten" bezeichnet. Das Adjektiv "kurfürstlich" genügte jedoch zur Bezeichnung gemeinsamer Einrichtungen der vier oder drei (ohne Eichstätt) Fürstentümer, wie zB der Kurfürstlichen Hofkammer. Bezüglich des Fürstentums Passaus bestand die Besonderheit, dass von diesem nur ein Teil an Ferdinand, der größere Teil mit der Stadt Passau selbst aber an Bayern gefallen war. Dementsprechend führte der Kurfürst von Bayern die passauische Stimme im Reichsfürstenrat.
  3. "Kurfürst" war eine reichsrechtliche Funktion, die zu dem Herrschertitel "König", Herzog" usw. hinzutrat und protokollarisch zwischen König und Herzog stand; sie ersetzte die Einordnung des Territoriums als Königreich, Herzogtum, Fürstentum usw. nicht.
  4. Als Kurfürst war Ferdinand für das Herzogtum Salzburg, als Erzherzog aber auch für seine übrigen Länder von der Reichsgerichtsbarkeit ausgenommen, was Anlass zur Neuorganisation der Justiz in oberster Instanz gab.
  5. was nach ihm die Bayern und schließlich die Österreicher auch taten, weshalb sich viele Kunstgegenstände aus Salzburg in den Museen von Florenz, München und Wien finden.


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