Straßennamen in der Stadt Salzburg

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In der Stadt Salzburg gibt es 1 145 Straßen und Plätze (Stand Februar 2020[1]). Ihre Bezeichnung oder Name ist entweder ein traditionell überlieferter oder wurde vom Salzburger Gemeinderat durch einen Beschluss offiziell festgelegt. 566 davon tragen den Namen von natürlichen Personen.

Straßenrecht

Die Straßen und Plätze in der Stadt Salzburg sind überwiegend Gemeindestraßen. Grundeigentümer und Straßenerhalter ist die Stadt Salzburg.[2]

Im Stadtgebiet befinden sich auch übergeordnete Verkehrsflächen, die straßenrechtlich entweder eine Bundesstraße[3] oder Landesstraße sind.

Geschichte

In historischer Zeit ergab sich die Bezeichnung einer Straße aus deren Lage, ihrer Funktion oder nach einem markanten Gebäude.

Etwa ab 1865 kam es zu einer Stadterweiterung und entstand die Neustadt. Dadurch ergab sich die Notwendigkeit, die neuen Straßen, sowie zwischenzeitlich auch die in anderen Teilen der Stadt neu entstandene Straßen und Wege - offiziell zu benennen. Der Salzburger Gemeinderat beschloss in der Sitzung vom 17. Februar 1873 die Benennung von fünfzig neuen Straßennamen.[4] [5] [6]

Die absichtliche, gewillkürte Namensgebung von Straßen wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts eingeführt.[7] z.B. 1894[8]

Im Jahr 1935 wurde nach umfangreichen Eingemeindungen die Neubenennung nach dem Vorbild der bayrischen Hauptstadt München durchgeführt und thematische Gruppen geschaffen, denen der Name oder die Bezeichnung zugeordnet wurde.[7]

2015 startete die Stadt Salzburg, Erläuterungstafeln unter Straßennamen anzubringen - als erstes war der Max-Reinhardt-Platz an der Reihe. 125 Tafeln mit Begleittexten wurden seither errichtet und montiert.[1]

NS-Zeit und "Entnazifizierung"

In der NS-Zeit erfolgten Straßenbenennungen nach nationalsozialistischen Gesichtspunkten. Dabei wurden aber nur verhältnismäßig wenige bestehende Straßennamen geändert. Zwar wurden einige Straßen, die Namen von Austrofaschisten oder von Juden trugen, umbenannt, letztlich waren jedoch nur wenige Straßen und Plätze eindeutig auf die Nationalsozialisten bezogen: darunter der "Hans-Schemm-Platz" (nach dem Gründer des NS-Lehrerbundes; ursprünglich "Realschulplatz", heute Ferdinand-Hanusch-Platz) und die "Straße der SA" (heute Auerspergstraße). Der (1934 nach dem von Nationalsozialisten ermordeten Bundeskanzler benannte) "Dollfuß-Platz" sollte zum Adolf Hitler-Platz werden, es kam jedoch der Makartplatz heraus.[9]

1945 wurden folgende in nationalsozialistischem Sinne benannte Straßen umbenannt:
Die Straße der SA in Auerspergstraße, das Langemark-Ufer in Giselakai, die Hubert-Klausner-Straße in Kirchengasse, die Großadmiral-Tirpitz-Straße in Radetzkystraße, die General-Kraus-Straße in Danklstraße, die General-Litzmann-Straße in Auffenbergstraße, die Rupert-Hauser-Straße in Firmianstraße, die Bismarckstraße in Schwarzstraße, der Georg-von-Schönerer-Platz in Rudolfsplatz und der Hanns-Schemm-Platz in "Realschulplatz".[10]

Andere aus der NS-Zeit stammende Straßennamen wurden geschont, etwa die Dr.-Sylvester-Straße sowie die oben erwähnten Bauernführer und Volksdeutschen.

Politische Diskussion

Hauptartikel Der Stadt Salzburgs "braune" Straßennamen

In der politischen Diskussion der 2000er- und 2010er-Jahre wurde und wird kritisiert, dass etliche Personen, deren Verhältnis zu Nationalsozialismus oder Antisemitismus problematisch erscheint, durch Straßenbenennungen geehrt sind, während Persönlichkeiten des Widerstandes -­ wie August Gruber, Hans Graber, Valentin Aglassinger, Engelbert Weiß, Franz Ofner, Ernst Stoiber, Hans Prodinger, Rosa Hofmann, Karl Böttinger und Karl Emminger - in verhältnismäßig geringerem Ausmaß vertreten sind.[9]

Regeln

Bei der Neuvergabe von Straßennamen gibt es keine strikten Regeln; jedoch wird auf verschiedene Kriterien geachtet, wie z. B. dass

  • bei Personennamen eine direkte Beziehung zu Salzburg besteht,
  • Persönlichkeiten von überregionaler Bedeutung gewürdigt werden,
  • es keine Benennung nach lebenden Personen gibt,
  • Mehrfachbenennungen zu vermeiden sind, udgl[7]

Zudem gibt es Gemeinderatsbeschlüsse aus den Jahren 1988 und 2001, wonach Widerstandskämpfer und Frauen zu bevorzugen sind.[7]

Einzelne Gruppen

"Themenbezirke" (lokale Ordnung)

Nicht selten wurden die Straßen bei der Errichtung eines Wohngebietes planmäßig nach einem gemeinsamen Gesichtspunkt benannt, v. a. nach Persönlichkeiten (auch Orten, Pflanzen, Tieren udgl) mit bestimmten Gemeinsamkeiten (in Einzelfällen scheinen ältere Benennungen erst im Verlauf weit auseinanderliegender Jahre andere Benennungen nach demselben Gesichtspunkt nach sich gezogen zu haben, vgl. unten Mozart in Gneis).

Beispiele:

nach Themen geordnet

Im Vorigen wurden lokale Gruppen thematisch zusammengehöriger Straßen aufgewiesen; es ist aber auch umgekehrt von Interesse, welche Namensgebungsmotive überhaupt, unabhängig von ihrer allfälligen örtlichen Häufung, zum Zug gekommen sind.

"Bundesstraßen"

Es gibt die Straßennamen Grazer Bundesstraße, Innsbrucker Bundesstraße, Linzer Bundesstraße, Münchner Bundesstraße.

Diese Bezeichnungen decken sich sehr genau mit historischen Bezeichnungen ehemaliger Bundesstraßen; z. B. legte das Bundesstraßengesetz 1921 die Namen "Grazer Straße", "Innsbrucker Straße", "Linzer Straße" und "Münchner Straße" fest.[11] In der NS-Zeit wurden die Bundesstraßen in das System der deutschen Reichsstraßen einbezogen und entsprechend neu geordnet und benannt. 1948 wurden die Bundesstraßen jedoch wiederum neu gegliedert und benannt. Daher stimmen die städtischen Bezeichnungen nur mehr in geringem Ausmaß mit den geltenden gesetzlichen Bezeichnungen (mit Nummerierung von 1971) der wirklichen (ehemaligen) Bundesstraßen überein, die z. B. "B 1 Wiener Straße" oder "B 155 Münchener Straße" heißen.[12]

Die Ignaz-Harrer-Straße ist somit Teil zweier (ehemaliger) Bundesstraßen: Bis zu ihrer Kreuzung mit der Rudolf-Biebl-Straße und der Schumacherstraße Teil der B 1 Wiener Straße, danach Teil der B 155 Münchener Straße.

Auch existiert somit keine Bundesstraße namens "Linzer Bundesstraße" oder "Innsbrucker Bundesstraße" (oder ähnlichen Namens), beide Straßen sind vielmehr seit 1948 Teile der (ehemaligen) Bundesstraße "Wiener Straße".

Desgleichen existiert keine Bundesstraße namens "Grazer Bundesstraße", diese Straße ist vielmehr, soweit sie Bundesstraße (genauer gesagt: Landesstraße B) ist, Teil der "B 158 Wolfgangsee Straße".

Erzbischöfe

Von den bisherigen rund 90 Bischöfen und Erzbischöfen von Salzburg hat die Stadt Salzburg rund zwanzig durch Straßenbenennungen geehrt. In der folgenden Liste sind auch die nicht geehrten angeführt und durch Voranstellung von "[ohne:]" gekennzeichnet:

Es kann überlegt werden, ob hier immer die Würdigsten geehrt wurden und ob nicht einige Würdige − man könnte zB an Eberhard II. von Regensberg (12001246) und Hieronymus Graf Colloredo (17721812) denken − unbedankt geblieben sind.

Weblinks

Bilder

 Straßennamen in der Stadt Salzburg – Sammlung von weiteren Bildern, Videos und Audiodateien im Salzburgwiki

Quellen

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Salzburger Nachrichten vom 17. Februar 2020
  2. Salzburger Landesstraßengesetz (Geltende Fassung)
  3. Seit 2002 sind allerdings nur mehr die Autobahnen ("Bundesstraßen A") und Schnellstraßen ("Bundesstraßen S") Bundesstraßen, die früheren "Bundesstraßen B" sind jetzt "Landesstraßen B".
  4. ANNO, Salzburger Zeitung, 25. Februar 1873
  5. ANNO, Salzburger Zeitung, 26. Februar 1873
  6. ANNO, Salzburger Zeitung, 27. Februar 1873
  7. 7,0 7,1 7,2 7,3 www.stadt-salzburg.at > Stadtgeschichte > Straßennamen - Wissenswertes
  8. ANNO, Salzburger Chronik, 31. August 1894, Seite 1
  9. 9,0 9,1 Vgl. Thomas Neuhold, Von der »Gauhauptstadt« Salzburg, auf www.kunstfehler.at, April 95
  10. Salzburgwiki-Artikel "1945" (Eintrag "26. Oktober") und "26. Oktober" (Abschnitt "20. Jahrhundert" [1945]).
  11. Bundesgesetz, betreffend die Bundesstraßen, BGBl. Nr. 387/1921; Verzeichnis neu gefasst durch die Verordnung der Bundesregierung vom 9. Juni 1933 über die Erklärung einiger Straßenzüge als Bundesstraßen, BGBl. Nr. 280/1933.
  12. Vgl. bereits das Bundesstraßengesetz 1948, BGBl. Nr. 59/1948, und das Bundesstraßengesetz 1971, BGBl. Nr. 286/1971.
  13. Artikel "Wiener Straße"
  14. Artikel "Münchener Straße"